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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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62 Staatsverwaltung.

gebrannte Wasser im Kleinen zu verkaufen, gegebenwurde, verseht, so auch neue Stempelgelder und neueRechte auf die ausgehenden Kohlen eingeführt undverseht wurden. Vergleicht man nun diese Finanzope,ration und den Schuldenzustand von 1763 bei Been-digung des Krieges mit Frankreich, von 136 Millio-nen Psd. Sterl., mit den Finanzoperationen währenddes Amerikanischen und dann des Französischen Krie-ges während der Republik und des Kaiserreiches, unddann die Schuldenlast bis zur Beendigung des Letzter»von mehr denn 800 Millionen Psd. Sterl. (s. auchTh. 162, S. 23 u. f.) so muß man den ReichthumEnglands und den unermeßlichen Kredit desselben,durch Handel und Gewerbe begründet, bewundern;denn alle gemachten Aufopferungen fallen der Nationzur Last, sie ist größtentheilö der Kreditor dieser uner-meßlichen Schuld, und das Ministerium der Schöp-fer der künstlichen Operationen, die jchc auch in andernLändern nachgeahmt werden, um das Geld zu ziehenund die Kreditoren zufrieden zu stellen. Dieses Allesbewirkte nun das jeht so sehr getadelte Merkantilsystem;nur dadurch verschaffte sich England seine Reichthü-mer, daö große Nationalvermögen, wodurch es ihmmöglich ward, den Krieg mit Frankreich glücklich zubeendigen. Also kann man auch hier in der Finanz-Verwaltung nur auf die großartigen Operationen sehen,wobei die Einzelnheüen oft übersehen werden müssen,um nur daö große Ganze zu erhalten. —

Wirft man nun noch einen Blick auf den politi-schen Zustand der Staatsverwaltung Englands oderGroßbritanniens, so gewahrt man, daß die Regierung,oder der Monarch, croh der großen Freiheiten der Na-tion, trotz der Macht des Parlaments, da ohne dasselbekeine Gesetzgebung, keine Besteuerung, und keine Ver-größerung oder Ergänzung der Land- und SeemachtStatt sinden kann, und trotz dem Ankämpfen der Par-