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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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128 Staatsverwaltung.

ralitatögericht (I'^mirrnilo), an dessen Spitze derGroßadmiral stand, erkannte in zweiter Instanz überalle Streitigkeiten, welche in erster Instanz bei denAdmiralitätsgerichten in den Häfen des Königreichsvorgekommen waren, und die auf die SeefchifffahrtBezug hatten. Man appellirte von diesem Tribunalean das Parlament. — Die Konsulargerichte inden Handelsstädten, wozu die vornehmsten Kaufleutegezogen wurden, die man als Konsuls auf ein oderzwei Jahre gewählt hatte. Sie schlichteten die Streutigkeiten unter den Kaufleuten in Beziehung auf dieHandlung und auf Wechselangelegenheiten. Man ap-pellirte davon gleichfalls an das Parlament. — Ueberalle diese Gerichtshöfe, mit Einschuß des Parlaments,stand nun der Gehet me-Rath des Könige (16Conseil dn U.oi), welcher über Alles erkannte, waseiner gerichtlichen Discusfion im ganzen Reiche fähigwar. An der Spitze stand der Kanzler, das Hauptbeö Justizwesens, dem der Vorsitz in allen Tribunalengebührte. Die Räthe wählte dazu der König. Außerdem Kanzler, den Ministern und StaatSsecretairen,bestand das Kollegium aus sechsunddreißig tslaars-rächen, von denen dreißig aus der Magistratur, dreiauS dem Militair, und drei aus der Geistlichkeit genom-men wurden, und dann kamen dazu die Naltres d«loggmto«. Dieses Kollegium war nun wieder in meh-rere Departements getheilt, nämlich: 1) in den Ge-heimen Staatörath (I« Loiissil d'Ltut), inwelchem die auswärtigen Angelegenheiten behandeltwurden, und der nur aus dem Monarchen und seinenMinistern bestand; 2) in den Geheimen StaatS-rath der innern Angelegenheiten (Is 6c>ii86ildes Lepäolies) vor welchen alle Sachen gehörten,welche die innere Landesverwaltung betrafen, und deraus dem Monarchen, dem Kanzler ober 6m ds des8eomix, den Ministern, den StaatSsecretairen, und