Staatsverwaltung. 13L
Klagen. Auch sah man darum schon mit einer gewissenVerachtung aufdieseKommissionen, weil auch eben sogut, außer der Begünstigung, Prozesse zur Entschei-düng vor diese Kommissionen gezogen werden konntenund auch gezogen wurden, um diejenigen, welchen dieMinister nicht wohl wollten, zu verurtheilen, weil vondresen Kommissionen keine Appellation weiter Stattfand, als gerade an den Monarchen, der aber oft soumlagert von denjenigen war, die entweder selbst Rich-ter bei diesen Kommissionen waren, oder Einfluß dar-auf hatten, daß ihm die Sache entweder anders vor-getragen wurde, oder sie ganz außer Vorkraq blieb, unddie Antwort nur von dem Ministerium im Namen desKönigs erfolgte. — Die Polizeiverwaltung warin Frankreich wohl musterhaft zu nennen, besondersunrer der Verwaltung des Polizeiministers Sar-rine; allein sie war auch umso kostspieliger, Haupt-sächlich wegen der vielen geheimen Agenten der Regie-rung, und konnte doch den Ausbruch der Revolutionnicht hemmen. — In Hinsicht der Militairver-waltung war Frankreich ehemals in Gouverne-mencs abgetheilt. Die Gouverneurs derselben warenPrinzen, Herzoge und Pairs, und in deren Abwesen-heit versahen Generallieutenants die Verwaltung, diewieder ihre Unterstatthalter (<lrr koi)hatten. Die Gouverneurs hatten den Befehl überdie Truppen, welche die Besatzung ihrer Gouverne-menks ausmachten, und mußten über die Ordnungund Ruhe der Landschaften und Städte wachen, unddie Einwohnerschaft im Gehorsam gegen den Königerhalten. Sie hatten ferner die Sorge für die Unter-haltung der Festungen in ihren Gouvernements, undfür die Unterstützung der Rechtspflege, wo es nöthigwar. Wenn gleich Frankreich ein Handelsstaat istund eine herrliche Lage zur Schifffahrt auf dem Mit-telländischen, Atlantischen rc. Meere hat, so ist seine