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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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136 Staatsverwaltung.

Marine doch nie sehr bedeutend geworden, und hak imSeekriege fast immer den Kürzeren gezogen, auch hatdie Regierung nie einen so hohen Werth darauf ge-legt, als auf die Landmacht, die auch Frankreich, vonguten Feldherren angeführt, den größten Ruhm ge-bracht hak, indem der Franzose, wegen seiner Lebhaf-tigkeit und andern Eigenschaften, sich vorzüglich zumKriegsdienste eignet, und dieses auch in neuester Zeit,von der Revolution an bis zum Sturze Napoleo n S,in einem hohen Grade bewiesen hat, und so auch vor-züglich unter Ludwig dem Vierzehnten.

Ueber die Staatsverwaltung Frankreichs nach derRevolution, unter der Republik, und wahrend bes Kai-serreichs, ist schon unter Staat, Th.162, an verschie-denen Stellen das Nöthige gesagt worden, als S. 569u. f., S. 584 u. f., S. 600 u. f. und S. 627 u. s.;unter Staatsschuld, Th. 165, S. 72 u. f.; unterStaatsverbrechen, Th. 165, S. 649, 650 u. f.Hier noch Einiges zur Ergänzung des schon darüberGesagten. Die Staatsverwaltung während der Re-publik verdient nur erst unter der Direktorial-Regie-rung eine Betrachtung, weil sich erst hier der Brandder Revolution abgekühlt hatte und Frankreich wiederin die geschlichen Schranken getreten war. DerRath der Fünfhundert, und der Rath der Altenmachten die gesetzgebende Versammlung aus; denndas Vollziehungs-Direktorium und das Ministeriumwaren die obersten Staatsbehörden, von denen dieganze Verwaltung der Republik ausging. Von dergesetzgebenden Versammlung, dem Rathe der Fünf-hundert, wurden alle Geschäfte durch ernannte Aus-schüsse besorgt, und nur das Resultat der Konferenzenward in den Sitzungen des Rathes berichtet und zumDekret gebracht. Staaksgeschäste von großer Wich-tigkeit und allgemeinem Interesse wurden in dem gehei-men Ausschusse, wozu sich der ganze Rath formirte.