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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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218 Staatsverwaltung.

Körte eine Folge von einer vorhergegangenen Revo-lution und Volkssouverainität ist, oder von dem eige-nen Willen des Monarchen ausgeht, um sich gegen denAndrang einerStaatSparthei zu sichern; oder auch umdie Sorge des StaakS in der Verwaltung mit seinenUnterthanen zu theilen. In beiden Fällen kommenPartheien zum Vorschein. In dem Ersten sind sieschon vorhanden, weil sie aus dem Chaos der Revo-lution mit zur gesetzlichen Ordnung übergingen, undin dem Andern bilden sie sich durch die Oppositionund die freie Presse, die immer die Schutzwehren con-stitukioneller Verfassungen, aber oft dem Staate ge.fährlich sind, indem sie die Regierung und das Volkzusammen zu wirken hindern. Wäre der Partheigeistnicht in dieser Staatsform, sagt ein Schriftsteller, sokönnten sich alle Vortheile, die aus der Karte entsprin-gen, frei entfalten; allein so finden sie hierin immereine schroffe Scheidewand, woran die meisten scheitern.— Der Partheigeist in der Repräsentantenkammerdurch die Opposition und Presse geweckt, hindert dieMinister oft ihre Pläne in den Zweigen der StaakS,Verwaltung in dem Grade auszuführen, als eö dasBedürfniß erheischt. Eines Theils, weil sie dazu vondieser Kammer nicht die Mittel hinlänglich angewiesenerhalten, und wenn andern Theils dieses auch geschieht,sie doch so viele Einsprüche von der Opposition erfah-ren, daß sie immer befürchten müssen, auch bei derpflichtmaßigsten Führung ihrer Verwaltung in derMinorität zu bleiben, we.l es auf ihren Sturz in derKammer abgesehen war, nicht weil sie das Vertrauender Nation zu ihrer Verwaltung verscherzten, sondernbloß das einer Parthei, welche die Mehrheit der Stim-men und die Oppositionsblätter für sich gewonnen hat;und da das Volk selten dasjenige, was ihm als un-recht oder nachcheilig in der Verwaltung vorgestelltwird, prüft, und zu seinen Repräsentanten in der