Band 
Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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284 Staatsverwaltung.

großen Kommissionen zur Untersuchung brS Zustandeseiner Provinz rc. wohl zu unterscheiden sind. DieDiä-ken oder Tagegelder bei Dienstreisen gehen gewöhnlichvon3Rthlrn. oder einem Dukaten bis zu 12 Gr. Cour.herab. Höhere Beamten, als RegierungSrälhe rc.3 Rchlr., höhere Subalternen, als Domainen-, Hof-,Rechnungs- rc. Räthe 2 Rthlr., von da ab erhalten dieSubalternen-Beamten 14, 14 , 1 Rthlr. I6u. 12Gr.Cour. So erhalten in Preußen die höheren Beam-ten täglich 3 Rthlr., die höheren Subalternen der Mi-nisterien und der andern höchsten Centralbehörden täg-lich 2 Rthlr.; die Kanzleysec-etarien eben dieser Be-hörden 14 Rthlr., und für die Kanzleydiener und Bo-ten 20 Silbergr. — Bei den Regierungen undollen in gleichem Range stehend?« Behörden, alsOberlandesgerichten, Oberbergämtern, General-Kom-missionen, Militair-Intendanturen rc. erhalten dieSe«crekarien, GerjchtSschreiber, Nendanten, Kalkulatoren,Registratoren, Journalisten und Kanzley-Direktoren,ingleichen die Referendarien und AuSkultatoren, insofern sie als Gehülfen eines höher stehenden Beamtenzugezogen werden, so wie auch die bei den Landgestütenangestellten Oberamtleute, Stallmeister, Rendantenund Gestüt-Inspektoren 14 Rthlr.; Assistenten dergedachten Büreaus, als auch die bei den Landgestütenangestellten Roßärzte 1 Rthlr.; die Kanzlisten undKopisten, ingleichen bloße Protokollführer, welchenicht Referendarien oder AuSkultatoren sind, und diebei dem Landgestüte angestellten Stut-, Sattel- undFuttermeister 20 Sgr. — Bei den, den Landes,kol legten untergeordneten Behörden erhält ein Po-lizei-Inspektor oder Polizei-KommiffariuS 1 Rthlr.,ein Kceiösecretair 1 Rthlr.; ein Bote und Polizei-auöreiter 15 Sgr.; ein Secretair, Gerichtsschreiber,Rendank, Kalkulator, Registrakor, Kanzley-Direktor,Journalist und Aktuar bei den Jnquisttoriaten und