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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatsverwaltung. 319

vil, ertheilt, und mehr in katholischen, als evangelischenStaaten. Es sind gewisse Pfründen, welche großenStaatsmännern, als Ministern, Gesandten, Feld-herren rc. als Belohnung für ihre der Krone und demStaate geleisteten Dienste ertheilt werden, und die inDompräbenden oder Kanonikate, dem Genusse derEinkünfte gewisser Güter auf Lebenszeit rc. bestehen.Hieran haben auch die Hofbeamten oderHofleuke An-theil; auch sie genießen die Beneficien, und stehenihnen näher, weil sie den Monarchen umgeben. Dieübrigen Gnadenbezeigungen, welche Staatsdiener vonSeiten des Monarchen erhalten, bestehen in Ver-sehung zu höheren und einträglicheren Stellen, in Er-theilung von besondern werthvollen Geschenken, alsRingen, Uhren, Dosen. Lauter Aufmunterungen,welche die höheren Beamten erhalten. Die meistenSpenden kommengewöhnlich an die sichVordrängendenund Protegirten, die sie oft gar nicht; oder doch nichtin dem Maaße haben sollten; das bescheidene stilleVerdienst geht nur zu oft leer aus, wenn nicht derMonarch selbst eö durch seinen Scharfblick entdeckt,und es unter den vielen Bewerbern nach Gnadenbe-zeigungen hervorzieht, oder ein redlicher Hofmann,Staatsmann oder Günstling den Monarchen daraufaufmerksam macht. Ein Schriftsteller sagt: „DieGnadenbezeigungen der Großen dieser Erde kommenselten an diejenigen, die sie wahrhaft verdienen; dafürsorgen schon die Günstlinge und diejenigen, die derPerson des Monarchen am nächsten stehen. Wohlmöglich, daß sie solche auch verdienen; allein die Ver-dienste, die hier belohnt werden, stecken oft so im Ver-borgenen, daß man sie mit der Leuchte des Dioge-nes suchen muß, um sie zu finden. Freilich ein Miß-gcschick für die Empfänger von Wohlthaten, die oftwegen ihrer Neider laut klagen und ihre Verdiensteallgemein anerkannt glauben, und sich doch so ge-