Staatsverwaltung. 821
jn schweigen; werde ich darüber befragt, so werde ichwich an meine Pflicht erinnern, welche in diesem Fallnicht zu Ihrem Vortheil sprechen kann. Dies habensich Ew. rc. schon selbst gesagt, wenn ich dec Redeglauben soll, womit Sie gestern dem Herrn von P.gesprochen haben sollen: „Ich werde den Ministerdarum begrüßen- wenn er aber nicht will, werde ichmir die Haare nicht darüber ausreisten, und weiß schonan wen ich mich zu wenden habe." Das thun Siealso immerhin, wahrscheinlich kann es Ihnen auf die-sem Wege so wenig, als bisher auf andern fehlen.Es Werden mehrere Personen- die Ihnen am Hosewohl wollen, die Worte dabei nicht sparen. Ehe Sieaber diesen Weg betreten, so haben Sie noch so vieleLiebe und Achtung für sich selbst, um in einer stillenAbendstunde sich zu prüfen: ob Sie in meinen Jahren,wenn Sie solche erleben, sich noch darüber würden er-freuen, beruhigen können- durch diese Mittel und Ka-nüle eine Gnade erhäscht- erschlichen, erbettelt zu ha-ben- auf welche altere, bedürftigere, verdientere Män-ner einen Anspruch haben- den Ihnen Ihre eigeneUeberzeugung wird zugestehen müssen. — Können SieSich darüber bniaussetzen, so muß ich bekennen, michin der guten Meinung von Ihrem Charakter geirrt zuhaben; den unartigen Ausdruck gegen den Herrn vonP. kann ich einem jungen Mann ultd einem lebhaf-ten Wünsch leicht übersehen: nicht aber, wenn SieSich gegen die innere Stimme der Rechtschaffenbeir,gegen die Würde eines Mannes von Ehre, überwälti-gen und hinreißen ließen; wenn Sie Sich selbst soerniedrigten. Schleich- und Nebenwege zu gchen. MeineAchtung und Vertrauen würden Sie von dem Tage auverlieren, die ich Ihnen doch so ganz widmen underhalten möchte, so vollkommen ich in allen billigen undmöglichen Dingen mich zu erweisen suchen werde, als rc.
In einigen Staaten werden besondere Einnahmenzu einem Fonds bei den Ministerien bestimmt, umdaraus Gnadengeschenke an verdienstvolle Beamtenzu reichen, welches gewöhnlich alle Neujahre geschieht.In andern dienen die Kassen-Ueberschüsse dazu, wenn<vec. rechn. Ene. Lh. 6L.XVI. L