Staatsverwaltung. 327
sie in einigen Staaten antrifft, die Geschäftsführungaußerordentlich «-schweren, und es kann darin, selbstdurch das Präsidium von einer Person, doch uichtimmer die nöthige Einheit erhalten werden." —
Was den Geschäftsgang und die Geschäfs-führung betrifft, so hat man sich oft in neuester Zeitüber die Unbehülflichkeit der alten Formen lustig ge-macht, und doch »st diese Belustigung über die Anstal-ten der Vorfahren gewiß sehr ungerecht; denn wennman sie näher prüft, so wird man die weisen Absichten,die unsere Vorfahren bei ihren Einrichtungen hatten,nicht verkennen, wenn man die damalige Kultur unddie jetzige berücksichtiget; denn in der damaligen et-was steifen und gezwungenen Form, erhielt sich dasAnsehen und die Würde der Beamten. Der pedan-tische Gang der Geschäfte hatte etwas Feierliches,welches mit dem äußern Anstande der Beamten har-monirte, ja bis auf die Kleidertracht und die Mobilienüberging, und wohl schwerlich würde Jemand vor ei-nem jungen unbärtigen, nicht in Amtstracht, sondernstutzermäßig gekleideten Richter einen Eid abgelegt odersonst einen gerichtlichen Akt bestanden haben; auchward durch dieses Ansehen der Personen die Roheit imZaume gehalten. Jetzt appellirt man an die Bildungeines Volkes, mithin ist die Steifheit, der Zwang rc.nicht mehr nöthig, und daher würde es auch eben sounrecht seyn, Alles hartnäckig vertheidigen zu wollen,weil es einmal eingeführt sey. Indessen ist es dochimmer nöthig, mit jeder Verbesserung langsam vorzu-schreiten, sie selbst erst im Kleinen zu wagen, ehe manzu dem Großen übergeht; denn oft ist das Volk nochnicht reif genug dazu, ist die Kultur noch nicht überallhingedrungen, um das Zweckmäßige und Gute, wasihm aus der Verbesserung erwächst, einzusehen, undoft ist es auch besser, das Alte zu lassen, und nur soviel Neues hinzuzufügen, als es annehmen will, oder