374 Staatsverwaltung.
Verzögerung dieses oder jenes Gesuchs haben könnte,Mit einstießen lassen, jedoch zur rechten Zeit, und amrechten Orte, wo man sich bestimmt überzeugt hält,daß die Sache es verdient. Die Hauptsache ist hierimmer, die rechte Zeit abzupassen, sonst es lieber zuunterlassen. In denjenigen Staaten, wo der Mo-narch an gewissen Tagen in der Woche den Untertha-nen Audienz ertheilt, da werden ihm die Bittschrif-ten und Gesuche in der Regel selbst überreicht, undder Uebergeber wird bann entweder auf einen ge-wissen Tag beschieden, oder ihm die Resolution desFürsten zugeschickt. Die Eingaben werden dann imKabinette geordnet, und zum Vortrage durch den dazubeauftragten Kabinettsrathe gebracht, wie oben ange-führt morden, wenn der Monarch sie nicht selbst durch-sehen sollte. Der Monarch läßt dann darüber einenKabinettsrath halten, das heißt, er fordert das Gut-achten seiner Kabinettsräthe, und entscheidet dann alsdie höchste Instanz selbst oder giebt den Ausschlag,sobald ihm das Gutachten vorgelegt wird. Diese öf-fentlichen Audienzen sind aber nicht immer der schnellsteWeg, um eine baldige Entscheidung seiner Angelegen-heit zu hoffen, weil hier alles auf den Geschäftsgangankommt; denn der Monarch bekommt hier zwar sicherdie Eingaben, weil man sie selbst übergiebt; allein siewerden oft an die Behörden geschickt, und da müssensie dann erst durch mancherlei Instanzen gehen, ehe siewieder an den Monarchen gelangen, ja oftmals, wennder Monarch nicht besonders darauf bemerken läßt:daß sie ihm wieder vorgelegt werden sollen, also derBescheid von der Behörde erfolgt, geht viel Zeit dar-über hin, und wendet sich dann der Supplikant wiederan den Monarchen, so wird er entweder zur Geduldverwiesen, waö gewöhnlich geschieht, wenn die Behördedie Untersuchung hat, oder er erhält nach einigen Ta-gen eine abschlägliche Antwort, welches gewöhnlich