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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatsverwaltung 373

schon aus dem langen Warten resultirt; denn das Ge-such ist als Nichtbeachtungswerth bei Seite gelegt wo»den. Wo indessen der Geschäftsgang rasch geht, erfolgtauch der Bescheid, ob günstig oder ungünstig, sehr bald.Die öffentlichen Audienzen der Regenten verlierensich in neuester Zeit immer mehr und mehr, wenigstensan großen Höfen, an mittleren und kleinen kommen sienoch hin und wieder vor. Die jetzige Methode, Allesschriftlich einzukleiden, und dann auch wohl die übe»große Zahl der Supplikanten, haben auf die Verdrän-gung dieser guten alten Sitte Einfluß gehabt. Vieleder frühern Audienzen zum Zweck der Unterthanen, ge.schahen freilich mehr des CeremoniellS, als der Sacheselbst wegen; indessen gab es doch viele Fürsten, diebloß für ihre Unterthanen da zu seyn sich vorsetzten,welche Audienzen sich auch dadurch unterschieden, daßder Fürst nicht bloß die Vorstellungen seiner Unter-thanen abnahm, sondern auch ihre Beschwerden anhörte,und ihnen Abhülfe versprach oder auch bestimmtenBescheid darauf gab, welcher der Natur der Sache an-gemessen war. Bei den Ceremonial-Audienzen nahmder Fürst bloß die Gesuche an, und legte sie neben sichauf einen Tisch, und dem Uebergeberdes Gesuchs wurdeder Bescheid nach einer gewissen Zeit zugefertigek, wieauch schon oben angeführt worden. — In Preußengehen, in Beziehung auf das Kabinett, s. unterStaat, Th. 162, S. 554, nach seiner neuern Ein-richtung, alle Sachen gerade zur Eröffnung an denMonarchen, welcher in einzelnen Fällen, es sei in Mi-litair- oder Hof- und Civilsachen, sogleich daraufve»fügen, das Uebrige aber absondern läßt. Die Mist-tairsachen werden in rein militairische und in solche,welche Einfluß auf die Landesverwaltung haben, einge-theilt , sie werden bei der Abtheilung für solche, unddie Hot- und Civilsachen bei derjenigen, welche fürdiese bestimmt und wobei ein Geheimer Kabinettörath