SS0 Staatsverwaltung.
ihm ertheilten VerwaltungS-Jnstruktion vertragen, umso vielleicht seiner Verwaltung einen Vorzug vor denübrigen eingeräumt zu sehen, oder ihnen doch wenig,stens nicht nachzustehen. Dieses scheint auch wohlder beste Weg in der Provinzial-StaatSverwaltung zuseyn; denn hierdurch erhält jede Provinz, jedes Gou-vernement rc. eine gewisse Einheit, und das Ganzesich in Verbindung mit der Centralverwaltung, da dieobersten Provinzialbehörden unter dem Ministeriumstehen. Die Geschäfte häufen sich zwar, da bei )ederOberbehörde, wo alle Neben- und Unierbehörden derverschiedenen Provinzialzweige ihre Berichte an dieseBehörde einzuschicken haben, und solche von da andas Ministerium abgehen; allein es wird auch wiedervon der andern Seile Vieles gewonnen, und sollte esauch nur in der klaren Uebersicht bestehen, die dadurchaus jeder einzelnen Provinz erhalten wird, welches aberda wegfallen muß, wo, wie oben bei Frankreich ange.führt worden, die einzelnen Staatözweige als abgeson-derte Theile in der Provinzial-Verwaltung aufgestelltworden sind, die für sich ein Ganzes ausmachen, mitden übrigen Zweigen aber nicht in Verbindung stehen.Auch dieses kann sein Gutes in Beziehung auf dieVerwaltung haben; allein es muß die Statistik einerjeden Provinz erschweren, und dann kommt es auchnoch darauf an, ob die Aufsicht darauf und die Ver-besserungen darin auch so geschehen können, da siegleichsam der obersten Provinzialaufsicht entzogenwerden, als wenn diese einwirkt, diese für Alles, wasihren Wirkungskreis in der Provinz betrifft, sorgt.Dieses sind jedoch Aufstellungen, welche nur durch dieErfahrung bestärkt oder widerlegt werden können. DieHauptsache bei jederVerwalkung bleibt es aber immer,daß sie in richtigen Verhältnissen mit ihren Kräftensteht, daß sie diese zur Wohlfahrt des Ganzen an-wendet, und dabei die einzelnen Theile nicht übersieht;