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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Landes sind daher der wahre Maaßstab seines innernGehalteö, seines reellen Werthes, so wie dieses gegen-seitig die Vollkommenheit der -Regierung befördert.Jeder Wohlstand des Einzelnen, der auf Kosten derBevölkerung erlangt wird, ist kein Gewinn des Volks,so wie wiederum die Vermehrung der Bevölkerungkein Gewinn ist, wenn ihr das Volk einen Theil sei-nes Vermögens abtreten muß, dieses könnte nur ge-schehen, wenn das Volk einen solchen Ueberschuß anNational-Vermögen besäße, daß sich dieser zu demTheile der vermehrten Bevölkerung, welcher unterstütztwerden müßte, wie eine Post verhielte, die einKaufmann jährlich für schlechte Schulden und andereVerluste auf das Gewinn- und Verlust-Conto brächte;wie es z. B. in England in der zweiten Hälfte desverwichenen Jahrhunderts der Fall war; sonst mußdie Bevölkerung immer mit den vorhandenen Erwerbs-quellen im Verhältnisse stehen, wenn sie nicht demStaate Nachtheil bringen soll. Reichthümer sinddem Staate nicht bloß deshalb wünschenSwerth, weilsie ihren Besitzern große Genüsse verschaffen, sondernund hauptsächlich well sie eine Menge fleißiger Menrschen ernähren können ; auch besteht der größte Nutzeneiner zahlreichen Bevölkerung in Vermehrung derFrüchte des NationalfleißeS. Dann muß man denReichthum'und die Volksmenge eines Landes auchaus dem Gesichtspunkte der Macht betrachten, welchedasselbe dadurch erhält, mit dem Unterschiede, daß veremehrte Einwohnerzahl dem Staate eine wirkliche Machtgiebt, wenn ihm nur der Reichthum die Mittel darbie-tet sie zu erhalten; denn bieseMachk giebt dem Fürstenund Staate Ansehen. — Da von demoben angeführtenstatistischen Theile hier Einiges Übergängen werden muß,da eS nicht zumZweck diesesArtikelS gehört, sondern unterStatistik doch berührt werden muß, so wird hier gleichzu den Mitteln übergegangen, welche als die Quelle