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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatswirthschaft

Geld (nachGolbertS System, auch das Merkantil,system genannt); nicht die möglichst größte Produk-tion an Getreide und andern unentbehrlichen rohenProdukten (nach dem physiokratischen Systeme);auch nicht bloß das Moximum des Überschusses derProduktion über die Konsumtion (nach AdamSmith), als letzten Endzweck der Nationalökonomiebetrachten können; denn als dieser läßt sich bloßdie National-Konsumtion, und zwar die summa-risch größte, dauerhafteste, und bis zur Grenze desbürgerlichen Wohlstandes Vortheilhafteste annehmen.Die National-Konsumtion bezieht sich hier bloß aufdas, was die Staatsbürger wirklich verbrauchen undverzehren, und sie kann entweder ökonomisch oder un>ökonomisch seyn, je nachdem die Verzehrer und Ver-braucher das Genossene und Verbrauchte wieder er-sehen oder nicht, das heißt, je nachdem sie produktivoder unproduktiv sind. Das Letztere bezieht sich aufdiejenigen, die nichts zur Konsumtion liefern, undwenn hier auch nur bloß dieNational-Konsumtion be-rücksichtiget werden muß, so erhalt, in Hinsicht derDauer, die ökonomische vor der unökonomischen denVorzug. In wiefern nun diese Ansicht oder vielmehrdiese Bestimmung des Endzwecks der Staatswirth,schaft die richtigere ist, kann hier nicht in Untersuchunggezogen werden, weil hier der Ort zur Untersuchungder Systeme nicht ist, wohl aber ist so viel gewiß, daßder Hauptzweck, wie schon oben angeführt worden,darin besieht, das Nationalvermögen eines Volkesdurch den erhöheten Ertrag seiner Arbeit zu mehren,so daß eö dann nach diesem Verhältnisse auch seineBeiträge zum Staatsvermögen abgeben kann, und indem Grade, wie sich Beides mehrt, mehrt sich dannauch die Bevölkerung, und durch Beides die Kräfte desStaats und das Ansehen des Staatsoberhauptes.Das National-Vermögen und die Volksmenge eines