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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatswirthschaft. 407

weide, Ackerbau; 3) Forstnebennutzung: Stein,, Lehm-,Thongruben, Eisenlager, Torsbrüche, Jagd, Waldfi-scherey, Walbbienenzucht. Einlheilung des Holzes inAbsicht des Gebrauchs, a) Nutzholz, d) Feuerholz,s) 1. SpaltigeS Nutzholz, 2. Schnitt-, 3. Werk- undganzes Bau-, 4. Stangen-, 5. Gestell- und Geschirr-und 6. Schnitz- und kleines Nutzholz. In Rücksichtder Fällungszeit des HolzeS zu diesem verschiedenenGebrauche ist im Allgemeinen zu bemerken, daß jungesLaubholz außer der Saftzeit gefällt werden muß ; alteskann dagegen zu jeder Zeit gefällt werden, wenn esnur gleich nach dein Fallen geschält wird, im Fall esverbaut werden soll, und Zeit genug zum Austrocknenhat. Nadelholz kann zu jeder Zeit gehauen werden,wenn es ebenfalls gleich von der Rinde entblößt wird;soll es aber weiß bleiben und nicht grau werden, oderblau anlaufen, so muß das Fällen außer der Saftzeitgeschehen. Ii) 1. Klafterholz, 2. Knüppel, 3. Stock-holz, 4. Reißigbündel, und 5. Lese- und Spanholz.Aus drei Klafter Knüppel rechnet man zwei KlafterKlobenholz, weil das Knüppelholz weniger körnichtals dieses ist. — Harzscharren, nur in Fichtenwäl-dern, die ausgewachsen u. fast Haubar sind, zu erlauben.Wenn es zum ersten Male geschieht, ist der Frühlingdie beste Zeit. Der Baum erhält mit einer Axt dreiZoll breite und sechs bis sieben Fuß hohe Wunden,höchstens drei, welche ein Jahr um das andere mitzwei vermehrt werben, bis eS sechs bis sieben sind.Lohe. Die beste Eichenlohe wird von starken Bäu-men zur Zeit des AufschwellenS der Knospen und ih-res Aufbruchö geschält. Birkenlohe wird oft von denLohgerbern, Ellernrinde von den Hutmachern zumSchwarzfärben gesucht. Fichtenrinde dient oft stattder Eichenrinde. Streu sammeln, nur in hochstäm-migen Wäldern zu erlauben, und auch da nur unterder Bedingniß: daß es auf demselben Orte nur nach