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und dafür den Gewerbetreibenden dasjenige Ausglei-chungsmittei in die Hände liefert, wofür sie sich theilsihre Bedürfnisse anschaffen, theils das Leben ange,nehm und bequem machen können, als Folge ihrerArbeit, ihres angestrengten Fleißes. Alles, was in dieHände des Kaufmanns gelangt und Verkaufbar ist,also rohe und verarbeitete, oder durch die Kunst veredelteProdukte, ist eine Waare oder wird mit dem NamenWaare belegt. Die Haupterfordernisse derselbensind: 1) daß sie ein Produkt Vieler seyn muß, dasheißt, daß sie wirklich Abgang hat oder findet, nichtliegen bleibt und verdirbt; 2) daß sie nicht ohneMüheerzeugt oder erhalten werden kann, und 3) daß siewirklich ein Produkt des Fleißes, der Industrie ist,also daß Jemand ein Eigenthumsrecht daran gehabthat. Dem Kaufmanns sind daher Waarenkeuntnisseunentbehrlich; er erlernt sie theils praktisch in einemWarengeschäfte, theils auch durch das Studium derNaturgeschichte, Chemie und Technologie. Es ist da-her nöthig, daß der Kaufmann, der als ein wirklicherHandelswissenschafter, nicht als bloßer Praktiker auf-treten will, beides vereinige. Der Mäkler, Sensal,Cenfal oder Courtier soll Waarenkenntniß Haupt-sächlich besitzen. Die Vollkommenheit einerWaare macht sie nicht immer verkäuflich, sondern oftmehr die äußere Form, die am Marktplätze üblichist, besonders ist dieses bei Schnitt-, Galanterie- undQuincaillerie-Waareu der Fall, und daher ist es dop-pele nöthig den Gehalt oder die Güte einer Waaregenau prüfen zu können. Der Waarenhandeltheilt sich I) in Produktenhandel (mit rohen Pro-dukten); Kolonie-oderKolonialhandel(zwischenMutterland und seinen Kolonien, auch in weitererBedeutung der Handel mit den Kolonialwaaren);Mannfakturhandel (Manufakturwaaren der er-sten Hand, z. B. Gcspinnst, vollendete Manufakten,