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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatswirthschaft. 469

als Leinwand, Kattun, seidene und wollene Zeuge rc.);Zwischenhandel (von Ausland ins Ausland mitoder ohne Durchzug durch das eigene Land); Propre«oder Eigen Handlung (mit eigenen Waaren, oderfür eigene Rechnung und in seinem eigenen Na-men); Kommissionshandel,Faktorey Handel(Kauf und Verkauf von Waaren auf Rechnung einesAndern) ;Speditionshandel (Fortschaffung oderVersendung von Waaren anderer Kaufleute, Spe-ditionögütec, Transitogüter, daher auchTransitohandel); Kompagniehandel, Ge«sellschaftshandel (wenn mehrere Personen sichzum Handel verbinden und Geld in gleichen oderungleichen Summen, oder auch Waaren zusammen-schießen und nach diesem Verhältnisse den Gewinnoder Verlust theilen). Mehrere andere Arten desHandels werden weiter unten noch erwähnt werden.Beim Handel kommen vor: Maaße, Gewichte,Gutgewicht, Thara, Rabatt, das Visiern derFässer durch Visir- oder Roiestab von den Roiern.Jede Waare hat ihre übliche Emballage, welcheBrutto oder Sporko heißt, deren Gewicht(Thara) nach verschiedenen Rechnunggschlüsfeln be-berechnet wird; die reine Waare, »ach Abzug derEmballage, wird Netto genannt. Der Abzug aufsGewicht (Gutgewicht) wird bei groben und feinenWaaren auf 1, bis 2 Prozent beim Waaren-Handel im Großen gesetzt, und wird bei lAaaren, d>ekeine festgesetzte Thara haben, vor Abzug der Thara,bei andern aber vom Netto abgezogen. Zuweilen wirdauch die Waare gestürzt und die Emballage beson-ders gewogen. Die Refaktie ist ein Abzug wegenUnreinigkeit der Waare, der in gewissen Prozenten be-steht. Der Rabatt, Disconto, besteht in gewissenProzenten, welche von dem Preise der auf Zeit behan-Leiten Waaren abgezogen werden, wenn nämlich die