470 Staatswirthschaft.
Bezahlung vor dieser Zeit geschieht. An einigenHandelsorten ist bei einigen Waaren schon durch dieGewohnheit ein gewisser Rabatt eingeführt worden,an andern Orten aber, oder bei gewissen Waaren,muß der Rabatt ausdrücklich behandelt werden. KeinVerkäufer ist übrigens gezwungen, Waaren auf Zeitzu verkaufen oder Kredit zu geben. S. den Art.Maaße und Gewichte, Th. 85, S. 264 u. f.,und 268 u. f., Rabatt, TH.121. Durch die Waa.ren-Kalkulation oder Berechnung wird der na-türliche oder selbst kostende Preis einer Waare be.stimmt. Hierbei ist zu berücksichtigen: der Einkaufs-preis, nebst den Spesen (Handelsunkosten) an Ortund Stelle, nach der eingesandten Faktur (Rech.nung), die Wasser- oder Landfracht, Ausladungskosten,Lohn für Kommissionaire und Mäkler, Verluste ausdem Wechselcourö, Assekuranz-Prämien, Zölle, Abga-ben rc. Dieses zusammen, bis auf den kleinsten Um-stand, der als Geld in Rechnung gebracht werdenkann, giebt die Säße zur Kalkulation des Waren-preises, wonach dann der Verkaufspreis bestimmtwird, wie die Waare im Großen oder im Detailwieder verkauft werden kann. Zur Erleichterungsolcher Waarenkalkulation läßt sich der Kaufmann beineuen Spekulationen von auswärtigen Korresponden-ten eine erdichtete Rechnung (6onto 6uto) oder derenKalkulation über dieselbe Waare für seinen Platzeinschicken, um daraus Unkosten und Preis ungefährersehen zu können. Nachfrage, Konkurrenz und Kon-junktur haben einen wesentlichen Einfluß auf denPreis einer Waare, wonach sich also der Kaufmannstets richten muß. Handelsspekulationen sind oft sehrgünstig, wenn sie mit Umsicht und Vorsicht angestelltund ausgeführt werden; sie mißlingen aber oft dadurch,daß sie von Vielen zugleich gemacht wenden, oder daßein widriges Ereigniß eintrifft, welches auf die Speku-