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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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472 Staatswirthschaft.

Schiffer-Ordnungen, so daß diese bei allen vorkom-menden streitbaren Fällen zur Entscheidung dienen.S. auch die Art. Prämie, Th. 117, S 2, undFrachtbrief, Th. 14, S.733. — Bei derPropre-oder Eigenhanblung ist zu berücksichtigen, daß wenndiese nach entfernten Gegenden ohne Kommissionairbetrieben wird, man einen Handelsbedienten mit derWaare schickt, welcher Kargador, Ober., Un-ter-Kargador genannt wird. Durch die Stapel-gerechtigkeit wird einem Orte das Recht ertheilt,daß alle vorbeigehende Waaren zum Verkauf aufeinige Zeit öffentlich ausgelegt werden dürfen. Hier-bei sind nun noch zu bemerken dieStapelplähe,Niederlagen, Marktplätze und Meßpiätze.Die Meßprivilegien schreiben sich noch aus jenenZeiten her, wo die Handlung noch manchem Druckeunterlag, und wo man noch nicht den Vortheil einsah,den die Beförderung derselben dem Staate bringt,daher man nur einzelnen Plätzen gewisse Vortheilezuwandte, und sie dadurch reich und mächtig werdenließ. S. den Art. Messe, Th. 89, S. 105 u. f.—Der Zwischenhandel fordert viele Handelskenntnisseund eine ausgebreitete Korrespondenz, gewährt aberdagegen den Vortheil, die größte Menge von Kon-junkturen benutzen zu können. Auch die Komman-dite gehört hierher, wird aber in neuester Zeit nichtmehr so betrieben, wo Kapitalisten ihre Gelder aufandere Weise unterbringen können, als sie in denHandel zu geben, der jetzt in vieler Beziehung sehrunsicher geworden ist, besonders durch den Fonds- oderWerthpapierhandel, die Fondsspekulation, wie diesesauch die vielen Bankerotte, besonders in dem drittenJahrzehn dieses Jahrhunderts bewiesen haben. Esfinden sich daher wohl noch viele Kommanditäre,welche Kapitalien annehmen, aber sehr wenige Korn-manditisten, welche sie hergeben, also die Kommanbite