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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatswirthschaft.

der von Trestern. Der Holländische Frucht- oder Ge-treidebrannkwein ist entweder gemeiner oder Genever.In Preußen, Polen, Slavonien, Ungarn. Rußland,Schweden und andern nördlichen Ländern wird starkerKornbranntwein bereitet und nicht nur im Lande ver-braucht, sondern auch mit mehr Vortheil als an ande-ren Orten abgezogen u. ausgeführt. Unter den Frucht-branntweinen stand der Nordhausec u. Quedlinburger ingroßem Rufe, der sich jeht durch das Wetteifern andererOerter in Bereitung eines guten FruchkbranntweinSverloren hat. Von dem Nordhauser Branntweinehat der einmal übergetriebene noch sehr viel wäßri-ges, auch einen sauren und fuscligen Geschmack.Man treibt ihn dann zum zweiten Male über, underhält hierauf den sogenannten Halbwein; aber auchdieser hat noch zwei Drittel Phlegma und einen nochetwas unangenehmen Geschmack; man setzt nun dem-selben reines Brunnenwasser zu, treibt ihn zum drit-ten Male über, und bekommt dann den sogenanntenguten Wein, die beste Sorte. Ein Nordhau-ser Faß Branntwein soll eigentlich 60 Stäbchenhalten, enthält aber gewöhnlich nur 58, weil zwei fürsGebinde abgezogen werden. Man brennt jetzt auchin Deutschland und namentlich in Preußen viel Kar-tosfelbranntwein. Den Franzbranntwein liefertBourdeaux, Cette, Rochelle, Nantes u.Dünkirchen ingroßer Menge zum Handel, hauptsächlich nach Hol-land, England, Hamburg, Lübeck, Bremen und derAfrikanischen Küste. Man brennt jetzt auch in an-deren Staaten Franzbranntwein, besonders in Deutsch-land, Preußen rc. Die Spanischen und Neapolitani-schen Branntweine kamen auch stark in den Handel,und fanden besonders Absatz in Holland, in neuesterZeit hat sich dieses jedoch geändert, Die besten Ge-genden, welche in Frankreich Franzbranntwein liefern,sind: Entre deux M«s, in Guienne, Cognac, Ro-