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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatswirthschaft. 699

haben, die sich bloß damit beschäftigen, und nur inNürnberg u. Augsburg angetroffen werden, und die sichauch in andern Städten von ihrem Gewerbe nichtwürden ernähren können, weil sie nicht das ganze Jahrhindurch, wie in Nürnberg und Augsburg, Beschäf-tigung darin finden; denn da in den genannten Städ-ten immer Bestellungen aus dem Auslande einlaufen,die bald ausgeführt werden müssen, so wird auch im-mer auf Vorrakh gearbeitet. Auch kann besondersNürnberg sich rühmen, zu Allem, was seht in andernStaaten in diesem Zweige der Gewerbsamkeit geschieht,der Vorgänger gewesen zu seyn, zu Allem den Grundgelegt zu haben, und sowohl die Erfindungsgabe derNürnberger, als auch die Ausführung ihrer Arbeiten,in den so höchst mannigfaltigen Spielzeugen und Spie-len, selbst für Erwachsene, verdienen die höchste Aner-kennung, und geben den Beweis, was eine einzelneindüstriöse Stadt zu liefern im Stande ist, und welcheVortheile sie dem Staate, dem sie angehört, bringt,und sind gleich diese Vortheile für Nürnberg durchden sich jetzt überall in Thätigkeit befindenden Kunst«fleiß sehr geschmälert worden, so ist es doch langeJahre in dem fast ausschließlichen Besitze desselbengewesen, und hat sich darin ein solches Zutrauen er-worben, das auch jetzt, bei der großen Concurrenz, dieseine Waaren mit den Kunst- und Spielsachen an-derer Staaten zu bestehen haben, nicht hat verdrängtwerden können, indem sie immer noch Absatz nebenden andern finden.

Der Eisenwaarenhandel ist einer der wichtig«sten Handelszweige, welcher alle diejenigen Fabrik- undandere Waaren in den Handel bringt, die in derWirthschaft, Haushaltung und in vielen Gewerbenganz unentbehrlich sind, weil sie zu deren Ausübunggehören, als: Sensen, Pstugeisen, Hacken, Grabscheideoder Sparen, Hanbfpaken oder Gartenfesten, Schieb-