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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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SLaatswirthschaft. 703

reliefs, Vasen rc. rc. Alles dieses kommt auf die mehroder weniger größere Ausdehnung an, die man diesemHandelszweige zu geben wünscht, hauptsächlich aberauf das Kapital, worüber man zum Ankaufe der Anti-quitäten, Gemälde und anderen Kunstwerke disponirenkann; denn dieses giebt bei diesem Handel hauptsäch-lich den Ausschlag, und genaueKennrniß derGemäldeund andern Kunstwerke, weil man hierbei am leich-testen hintergangen werden kann. Ueber den ganzenKunsthandel findet man einen ausführlichen Artikel,Th. 55, S. 30 l — 374.

Was den Buchhandel im Allgemeinen in Be-ziehung auf die Staatswirthschaft betrifft, so ist seineWirkung viel umfassend, nicht bloß was er zur Aus-klärung, zur Verbreitung der Wissenschaften undKünste, was er zur Verbreitung deSWissenöwürdigenin allen Gewerben und im Handel giebt, sondern auchdurch die Gewerbsamkeit, die er verbreitet, indemdurch! ihn viele Menschen in Thätigkeit gesetzt wer.den und ihren Unterhalt verdienen, als in den Papier-fabriken, Schriftgießereyen und Buchdruckereyen,außer denjenigen, die mit dem Buchhandel selbst be-schäftiget sind, und den Schriftstellern, Correctoren rc.Der Buchhandel hat in so fern etwas Eigenkhüm-licheS, daß er in Deutschland eine geschlossene Han.delSgesellschast bildet, welches in den andern Staaten,wie z.B.inFrankreich,England rc.,nicht derFall ist; dennhier kündiget ein Verleger ein neues Werk an undmuß dann so lange warten, bis ihm andere Buch-händler davon Exemplare auf feste Rechnung abneh-men; denn hier hat der Buchhandel Aehnlichkeit mitjedem andern kaufmännischen Geschäfte. Der Sorki-mentöhändler wird sich hier nicht so bemühen bei Wer.ken, die kein großes Publikum haben, sie abzusetzen,weil er zu wenig dabei gewinnt und noch riskirt, daßsie liegen bleiben; er wird also nur solche Schriften für