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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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704 Staatswirthschaft.

seinen Handel wählen, die sich eines großen Publi-kums erfreuen, einen großen Absatz finden. Ganzanders ist es aber mit dem Deutschen Buchhandel;denn hier werden die Bücher oder Schriften, dieerscheinen, in Kommission gegeben, das heißt, mitder Verpflichtung der Zurücknahme, und dieses nacheinem Jahre, wenn sie nicht abgesetzt werden. Hierwird sich also der Buchhändler mehr Mühe geben,auch weniger bekannte und Aussehen erregende Werkeabzusetzen, weil er nichts dabei riskirt, wenn sie aufdem Lager bleiben, da er sie wieder zurückgeben kann;und dann hat dieses auch noch den Vortheil, daß alleNeuigkeiten immer im Buchhandel ausgelegt werdenkönnen, also der Wissenschafter und auch der Liebha-ber der Lektüre sie ansehen und durchblättern kann, undalso eher zum Ankaufe gereizt wird, als durch die bloßeAnzeige in den öffentlichen Blättern; auch werdendie Schriften denjenigen Kunden, die feste Rechnungbei Buchhändlern haben, auch wohl zur Ansicht inSHaus geschickt. Lauter Mittel, den Bücherab-satz zu befördern, wie dieses in Frankreich und Eng-land nicht der Fall ist, wo so manches Werk unter-drückt wird, oder doch nur ein sehr kleines Publikumerhält, weil es ihm an Ausbreitung fehlt. Hierzukommen nun noch in Deutschland die zweckmäßiggeordneten Bücherverzeichnisse, welche die Ueber-sicht in der Literatur sehr erleichtern, und dannauch die feststehenden Bücherpreise und der darausentspringende sehr ansehnliche Rabatt von einemDrittel des festgesetzten Preises oder 33^- vom Hun-dert. Man hat schon oft versucht, diesen Rabatt zuschmälern, ihn auf 25 Prozent herabzusetzen; alleinman hat sich dagegen gesetzt, und wohl nicht mit Un-recht, da der Buchhändler, der die Werke committirt,auch die Fracht und andere Unkosten zahlen muß, umnun diese nicht auf die Bücher zu schlagen, ist dieser