444
es die Vorschrift angiebt, so dauert die Schrift, oder dieBuchstaben, die man damit auf die Wäsche zeichnet, solange, als das Zeug selbst. Sollte sie aber nach länge-rer Zeit bleicher werden, besonders wenn die Wäschemit scharfen Deizmitteln, z. B. der Soda, eingeweichtwird, so darf man sie nur auf die vorher angegebeneArt erneuern. — Auf eine andere Art. Man schütte4 Loth altes Eisen, welche- rostig seyn muß, in klei-nen Stücken, z. D. Nägcl, in eine Fayancekruke, undgieße H Quart guten Essig darauf. Beides lasse manvierzehn Tage lang stehen, und setze dann das Gefäß aufeine warme Platte, oder auf den warmen Ofen, undlasse die Flüssigkeit bis zum vierten Theile verdunsten;dann gieße man sie von dem Eisenrückstande ab, undlöse 1 Loth gepülvertes Arabisches Gummi darin auf.Um nun auf leinene und baumwollene Zeuge damit zuschreiben, müssen die Stellen, welche gezeichnet werdensollen, vorher mit dem Nage! oder mit einem Zahne,einem Achate rc., geglättet werden, wie schon oben ange-zeigt worden. Die damit gezeichneten oder geschriebenenBuchstaben werden braungelb. Sollen solche nun eineschwarze Farbe annehmen, so lasse man 1 Loth gröblichzerstoßene Galläpfcl, 1 Loth Sumach, und ^ Loth Kam«pechehoiz mit 4 Quart Wasser bis zur Hälfte einkochen,und dieStelle mit den gezeichneten Buchstaben eine halbeStunde lang, wenn die Abkochung nicht mehr warm ist,darin liegen. Hierauf wird die gefärbte Stelle mitWasser wiederholt ausgekocht, nachdem man in dasselbeWeizcnkleic gethan hat. Da die in die Brühe vonKampecheholz getauchte Stelle schwer wieder ganz weißwird, so ist es gerathener, den Zipfel des Zeuges vordem Zeichnen in eine Auflösung von 1 Quentchen Ara-schem Gummi in 2 Loth Wasser zu tauchen, dann ihnzu trocknen und zu glätten. Man schreibt nun die Schriftmit der Eisenbrize, und zeichnet solche, ehe dicZüge ganztrocken werden, mit der Galläpfelabkochung mittelst der