243
Tischler und Tischlerch.
muß, daß sie Licht hat, also nicht auf einem engverbaue-ten Hofe, wäre dieses, so muß man sie lieber nach derStraße hinaus verlegen. — Bei den Verrichtungendes Tischlers ist es nöthig, daß er zeichnen kann. Diearchitektonischen Riffe, wonach derTischler arbeitet, sindder Grundriß, und das Profil oder die körperliche Vor»stellung durch ein Modell im Kleinen, wozu ein Reiß-brett mit Papier, das Anschlagclineal, Zirkel, ZvllstockTusche und Pinsel nöthig sind; auch eine Kenntniß vonden Regeln der Baukunst, wie eine Kanzel, ein Altaroder das Orgelgehäuse rc. seine vorgeschriebenen Maaßeund Verzierungen bekommen soll. Die erste Verrich-tung ist die Zurichtung des Holzes, damit manaus einem Stücke allen möglichen Nutzen ziehe, und ehees zerschnitten wird, Alles, was daraus mit dem min-desten Verluste verfertiget werden kann, berechne. Zu-richten heißt auch: das Holz aufreißen, und es nachder Länge, die ein jedes Stück haben soll, durchschnei-den. Hierauf wird das Hol; ausgearbeitet, das heißt,es wird einem jeden Stücke die gehörige Dicke undBreite gegeben. An Orten, wo man das Holz nichtvon allen Arten haben kann, da wird es auch wohl ge-zwircht oder quer behobelt. Abhobeln heißt: dieOberfläche des Holzes aufdecken, und die merklichstenUngleichheiten wegschaffen, ohne es gänzlich auszuarbei-ten, und nach dem Winkel zu richten. Dieses Abhobelnfindet nur auf der flachen Seite des Holzes Statt.Aus dem Groben Hobeln sagt man von einemBrette, das man verarbeitet, wenn man die Unebenhei-ten, welche die Schneidemühle oder die Schneidemaschinenoch übrig gelassen hat. wegschafft, um eS zur feinerenBearbeitung vorzubereiten. Es geschieht dieses mit demSchrubhobel; hierauf wird es mit dem grobenSchlichthobel und der Rauhbank bestoßen. SolleS nun weiter zugerichtet werden, so wird das Maaß miteinem dicken Bleystiste vorgezeichnet, die Ecke zu den