Band 
Hundert und fünf und achtzigster Theil, welcher die Artikel Tiegelzusammensetzung bis Tonprüfung enthält.
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Tischler und Tischlerey.

versehenen irdenen Topfe auf ein Kohlenfeuer setzt, sodaß der Topf ganz von den Kohlen umgeben ist, undsolches nachher mit einem eisernen Spatel umrührt.Wenn diese Mischung dunkelblau raucht, und bei demUmrühren keine Körner an dem Spatel bleiben, so istder Kopal aufgelöset. Man entfernt nun das Gefäßvom Feuer, gießt Terpertinspiritus hinein, und rührtdie Flüssigkeit beständig um, bis der Kopal dickflüssigwird; nachher gießt man A Quart Alkohol darauf, undschüttelt es sehr, so giebt dieses eine sehr dauerhaftePo-tttur, welche mit einem leinenen Tuche in Form einesStöpsels aufgetragen werden muß. Man reibt dasHoij erst der Quere und dann der Länge nach, bis eSeinen Glanz bekommt, und hierauf bringt man eine Po-litur, die aus ^ Pfund oder 16 Loth Schellack, ^ UnzeKörnerlack, 4 Unze DenetianischenTerpentin, und I Pfd.Alkohol besteht, darauf. Dieses Auftragen geschieht ebenso, wie bei dem vorhergehenden Kopalfirniß angeführtworden.

Derjenige Jüngling, welcher sich der Tischlerey oderTischlerkunst widmet, erlernt solche nach dem zunftmäßi-gen Gebrauche in drei Jahren, sobald er Lehrgeld giebt,und ohne dieses in fünf Jahren. Sobald er losgespro-chen oder zum Gesellen ernannt worden, verlangt manvon jedem Gesellen, der beim Gewerkt als Lehrling ein-geschrieben, und auch von demselben losgesprochen wor-den, selbst in den Staaten, wo der Zunftzwang aufge-hoben ist, daß er wandere oder auf die Wanderschaftgebe, wozu einige Jahre (drei) bestimmt sind. EinGeschenk erhält derselbe darauf nicht, wie die Gesellenvon andern Gewerken. Bei der Rückkehr in die Hei-math sieht man es gern, wenn er noch mehrere Jahreals Gesell in den großen Werkstätten arbeitet, und hierzeigt, was er auf seinen Wanderungen, in denen er Ber-lin, Wien, Dresden. Prag, Erfurt, Gcra, Hamburg,Kassel, München, Mainz, Karlsruhe, Neuwied, Stutl-