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Tischlerarbeit.
gart, Würzburg und andere große Städte besucht, unddarin, nach Gebrauch, gearbeitet, Neues erlernt hat. Esversteht sich, daß er in den drei Jahren seiner Reise,wenn er sie nicht selbst, um sich gehörig auszubilden, ver-längert, nicht alle die genannten Städte besuchen unddarin auch arbeiten kann; allein er wird doch dahintrachten, die angesehensten Städte, wo noch etwas fürihn zu lernen ist, zu besuchen, und dort zu arbeiten.Beim Meisterwerden muß er erst das Bürgerrecht er-langen, also Bürger werden. Ehemals verlangte manzum Meisterstücke einen großen Kleiderschrank, mit einemGesimse und Kasten am Fuße. Das Gesims konnte ab-genommen, und der Schrank auseinander genommenwerden, weil er. wegen seiner Größe, sonst keine Treppeund keine Thür hätte passiren können, da er einen gro-ßen Theil einer Zimmerwand einnahm; ein Brettspielund einen Fensterrahmen, oder einen Schreibtisch nebstFensterrahmen. Der Schrank pflegte gemeiniglich 6 Fuß3 Zoll hoch, 5 Fuß 9 Zoll breit und 1 Fuß 7 Zolltief zu seyn. Auch jetzt verlangt man noch zum Meister-stück bei der Zunft oder Gilde ein solches Möbel, esbleibt jedoch dem angehenden Meister überlassen, welchesStück er wählen will, ob einen Schreibsekrctair oderKlcidersckretair, oder sonst ein schönes Möbel, welchesAnsehen hat, und den Beweis von seiner Fertigkeit inder Tischlerkunst liefert, weil man nach diesem schon dieübrigen Arbeiten beurtheilen kann.
Tischlerarbeit, die Arbeiten des Tischlers, die in seinHandwerk, Gewerbe, oder in seineKunst einschlagen, undin feststehende und in bewegliche getheilt werden.Die Ersteren gehören zum Bauwesen oder Baufache,und die Letzteren zum Hauswesen, zu den Hausgcräthcn.Zum Baufache gehören: die Dielen in dcnZimmeru,die Fenster, Thüren, Paneele und Alles, was durchKlammern, Bankeisen rc. befestiget wird, und größtcn-theils zum Gebäude gehört; zum Hausgeräthe ge-