Tischlerhandwerk. Tischlerverband. 295
Tischlerhandwerk, Tischlerkunst, die Fertigkeit ausHolz, nach den Regeln der Kunst, Baugegenstände undMöbel zu verfertigen. Diese Kunst ist oben in dem Ar»tikel Tischler und Tischlerey beschrieben worden.
Tischlerhölzer, die verschiedenen Hölzer, welche derTischler zu seinen Arbeiten, sowohl an inländischen, alsauch an fremden Holzarten gebraucht; s. oben, unterTischler und Tischlercy, S.242 u.s.. u.S.283u.f.
Tischlerkitt, Kitt zu Holzwerken, s. unter Kitt,Th. 39, S. 279 u. f.
Tischlerkunst, s. Tischlcrhandwerk.
Tischlerleim, s. oben, S. 259 u. f., und unter Leim,Th. 75.
Tischlermeister, derjenige Genosse des Tischlcrhand-werks, der die Meisterschaft in seinem Gewerbe errun-gen hat, durch ein Meisterstück, eine Ausgabe in denArbeiten seines Faches, zur selbstständigcn Betreibungseines Gewerbes, mit Haltung der Lehrlinge und Ge-seilen, gelangt ist, jedoch nur in Beziehung auf dieZunft, nicht auf die Freiheit des Gewerbes, wo dasMeisterwerken nicht diese Bedingung stellt, sondern nurden Bürgerbrief und Gewerbeschein, und die Kunstfer-tigkeit voraussetzt, daß sie sich bei demjenigen in eigenerBildung und Fertigkeit finde, oder Andere, die sie be-sitzen, ihm diese Fertigkeit durch Lohn. Bezahlung, leihen(Fabrikengcschäft, fabrikmäßige Betreibung). Tisch -lcrgesell, Tischlerlchrling ist auch in dieser Be-ziehung zu verstehen, ohne weitere Erklärung.
Tischlerpolitur, s. oben, S. 290 u. f.
Tischlersäge, s. oben, unter Tischler und Tischle-rey, S. 248 u. f.
Tischlerverband , ein Verband, der aus Nahmen undFüllungen besteht, welche durch Zapfen und Löcher vcr-bunden werden, oder durch Nuthe und Federn, oderSpunde, oder geleimt und genagelt sind, und entwederfeststehen, wie das Tafelwerk, oder beweglich sind, wiedie Thüren, Fensterflügel rc.