Band 
Hundert und fünf und achtzigster Theil, welcher die Artikel Tiegelzusammensetzung bis Tonprüfung enthält.
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Tochter.

paart, ein wahrer Schatz ist, der das Geld bei weitemaufwiegt; denn derjenige, der sich zu einer ehelichenVer-bindung entschließt, muß doch selbst schon so mit seinenhäuslichen Angelegenheiten stehen, daß erFrau undKin.der zu ernähren im Stande ist; denn wer dieses nichtkann, wird immer eine Thorheit begehen, wenn er sichauf gut Glück in eine Verbindung begiebt, die mancher-lei Sorgen und Kümmernisse in ihrem Gefolge hat. undoft die beste Ehe, wenn Widerwärtigkeiten, auf die Er-nährung bezogen, sich einstellen, in Unzufriedenheit ver-wandelt. Daß hier von Gebildeten die Rede ist, verstehtsich von selbst, denn in den untern Klaffen des Volkesarbeitet die Frau mit, sucht auch sie neben ihrem Haus-halte noch etwas zu verdienen, und so den Mann in sei-nem oft kärglichen Gewerbe zu unterstützen, um so dieErziehung der Kinder möglich zu machen. Dieses ver-langen aber Ehrvcrbindungen in den höheren Klaffendes Volkes wohl nicht; denn hier kann man nur ver-langen, was auch schon oben erwähnt worden, daß dieHausfrau sparsam mit dem ihr zum Haushalte bestimm-ten Gelde umgehe, so wie überhaupt mit Allem, waSsich auf die Wirthschaft und auf die Vergnügungen be-zieht, damit daS Ganze aufrecht erhalten werde, undnicht durch Verschwendungen aller Art der Erwerbcr inüble Umstände, Schulden rc. gerüth. Erfüllt sie daherdie ersten Bedingungen, sucht noch von dem Erhaltenenzu sparen, so ist sie ein Schatz im Hause, ein wahresKapital, welches oft den ansehnlichen Brautschatz, dieAusstattung am Baaren, überwiegt. — In Beziehungauf die bürgerlichen Rechtsverhältnisse stehendie Töchter in einem geringeren Grade, als die Söhne;denn sie erben nicht inLehngütcrn, obgleich sie nach demUnterschiede der Landesrechte oder des Herkommens aneinigen Orten ein Gewisses zu ihrer Ausstattung zu er-warten haben, an andern aber nicht; es wäre denn garkein Erbgut vorhanden; sie treten durch die Heiralh in