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Töchterstifr.
nähme erhalten, wenn sie ein Gewisses einlegen oder sol-ches für sie eingelegt wird, um auf die Folge ihrer Tageversorgt zu seyn. Aber auch ärmere Hinterlassene, welcheeine solche Einlage nicht machen können, erhalten darinStellen, sobald ihre Ausführung als tadellos bescheini-get wird. — Wenn man dergleichen Anstalten in katho-lischen Ländern durch die Klöster erreichte, die zugleicheinen frommen kirchlichen Zweck erfüllen, nicht bloßnach den Regeln ihres Ordens, zu dem sie sich durch einGelübde der ewigen Keuschheit verpflichtet haben, son-dern auch als Krankenpflegerinnen und Erzieherinnender weiblichen Jugend, so findet man in protestantischenoder evangelischen Staaten beim Adel die Fräuleinstifte,die schon unter Stiftung, Th. 174, angeführt wor.den, jedoch unter der schr beachtungswerthenBedingung,kein bindendes Gelübde auf die Anstalt abzulegen, alsokeine Bindung auf das ganze Leben; denn sobald sicheine Parthie für ein Stiftsfräulein findet, eine paffendeDcrheirathungrc., so scheidet es aus dem Stiftsvereine,und überläßt seine Stelle einer andern Jungfrau, dieschon Expektantin war, und für dies« tritt ein neuesMitglied wieder auf die Expektantenliste. Nach diesemMuster ist in neuester Zeit in Berlin eine Stiftungfür Töchter des gebildeten Standes, besonders fürBeamtentöchter rc. entstanden, welche dem so lange ge-fühlten Bedürfnisse solcher Anstalten, von denen schonunter Stiftung, Th. 174, S. 172 u. f., die Redegewesen, abzuhelfen suchen, wie z. B. die R otherscheStiftung für unoerheirathete arme Beamten- undOfflciertöchter, die der Geheime Staatsminister HerrRother aus einem dazu verwendeten überschüssigenFonds, aus einer seiner Verwaltung anvertrauetenStaatsanstalt, errichtet hat. Nach diesem Institute,das als Muster dergleichen Anstalten vorleuchtet, sindnoch mehrere ähnliche zu wünschen, da in großenResidenzstädten die Anzahl der auf eine solche Unter-