Band 
Hundert und fünf und achtzigster Theil, welcher die Artikel Tiegelzusammensetzung bis Tonprüfung enthält.
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Tod.

ren, obgleich ihre Vorschläge erst lange nachher in eini.gen Staaten berücksichtiget wurden (in Berlin erst vormehreren Jahren) nur Hufe land war so glücklich, sei-nen Vorschlag schon früher in Weimar ausgeführt zusehen. In andern Staaten kämpften andere Verhält-nisse dagegen, die man bis jetzt noch nicht hat beseitigenkönnen, wozu auch die nicht mit Unrecht gemachten Ein-würfe kommen. Einer der wichtigsten Einwürfe dage-gen ist wohl derjenige: daß bei der noch Ungewißheitüber den Todten, leicht Scheintotste dahin gebracht werdenkönnen. Diese befinden sich dann, wenn sie erwachen,an einem abgelegenen Orte, ohne alle Hülfe, in der »er-dorbensten Luft, worin mehrere Leichen bis zur Fäul-niß aufgestellt worden, und ein Furchtsamer, besonderseine empfindsame weibliche Person, wenn sie mitten un-ter Leichen plötzlich erwacht, wäre es da wohl unmög-lich, daß sie von Furcht und Schrecken überfallen, sichan einem solchen Orte zu befinden, nicht wirklich ster-ben könnte.—Wie läßt sich ferner bei Epidemien, über-Haupt bei häufigen Todesfällen in großen Städten, vonsolchen Häusern der gehörige Gebrauch machen, wennhier erst die Fäulniß als Kennzeichen des Todes abge-wartet werden soll? Da ein solches Haus doch nicht al-lein für Reiche bestimmt seyn darf, welche die Aufstellungbezahlen können, sondern auch für Arme, weil hier dasvielleicht noch vorhandene Leben in Betrachtung kommt,und hierein gleiches Recht für alle Bewohner der Stadteintritt; wobei also die Unkosten aus der Stadtkasseoder aus den Kirchenfonds bestritten werden müssen. —Dann kann auch der Leichengeruch, als ein wesentlichesMerkmal der Fäulniß, bei solchen Häusern nicht ge-nau bei jedem Körper wahrgenommen werden, da sichso viele in einem Raume befinden, man also auch nichtbestimmt wissen kann, welcher Körper diesen Geruchausdünstet, und selbst diejenigen, welche die Aufsicht dar-über führen sollen, sich wohl in Acht nehmen werden,