Band 
Hundert und fünf und achtzigster Theil, welcher die Artikel Tiegelzusammensetzung bis Tonprüfung enthält.
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Todesfall.

tiefen Brunnen oder Kellern, auch steigt er aus zählen»den Dingen, vorzüglich aus Weinmvst und Bier her-vor, und dann findet er sich auch in dem Dufte allerstark riechenden Blumen. — Zu den unnatürlichenoder widernatürlichen Todesarten gehören diegewaltsamen Todesarten, entweder durch eigeneHand, Selbstmord, oder durch die Hand eines Andern,Meuchelmord und Tvdschlag, und die geheimen Tod-tungen durch Gifte der mannigfaltigsten Art, und durchandere Zerstörungen des Körpers; s. auch den ArtikelTodschlag, weiter unten. — Zu den gesetzlichenTvdesarten gehören die Tvdesartcn, die das Gesetzbestimmt, wie das Köpfen, Rädern, Hängen, Verbren-nen rc., die nämlich jetzt noch üblich sind; f. den Art.Todschlag.— Die hier angeführten verschiedenen To-desarten kommen auch unter ihrem Namen als besondereArtikel in der Encyklopädie vor.

Todesfall, ein Fall, da Jemand gestorben, mit Todeabgegangen ist; daher den Todesfall anzeigen.Jemanden den Todesfall seines Anverwand-ten, seines Freundes berichten. Ein schmerz-hafter oder ein betrübender Todesfall rc. DieTodesfälle beziehen sich auf jede Krankheit, welcheden Tod im Gefolge hat. und auf jeden besonderen Fall,wo er plötzlich eintritt, wie z. B. bei Menschen, welchedurch einen Schlagfluß, durch den Blitz rc. getroffenund getödtet werden. — In Hinsicht der öffentlichenBekanntmachung der Todesfälle schlägtJemandin einem öffentlichen Blatte vor, die Formel dieser Be-kanntmachungen abzukürzen; nämlich den Anfang undden Schluß, wo es gewöhnlich heißt: „Allen unsern An-verwandten, Freunden und Bekannten machen wir hier-mit bekannt", und: „von ihrem Beileibe überzeugt, bit-ten wie sie, unsern Schmerz zu beachten und deshalbdie schriftlichen Versicherungen desselben zu unterlassen."Dieses sey nicht nur auffallend, sondern auch überflüssig;

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