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Todesgefahr.
denn Alles, waS man öffentlich bekannt mache, macheman ja nur für diejenigen bekannt, die es interessire,wozu solle man nun die Interessenten, die man eigent-lich meine, immer noch nach der Rangordnung, in webcher sie bei unS in Absicht auf den Todesfall stehen,hier nennen! Etwa um den Verdacht von sich abzuleh.nen, daß man den Todesfall für das ganze große Pu-blikum interessant halte? So ein Verdacht faßte aberin unsern Zeiten gewiß Niemand mehr; es wäre daherübergroße Bescheidenheit, sich dagegen zu verwahren.Die Beileidsversicherungcn habe sich, seit dem die To>desfälle in den öffentlichen Blättern bekannt gemachtwerden, schon ein Jeder verbeten; ein hinlänglicher Be-weis, daß über diesen Punkt Alle einerlei Gesinnungenhaben, und daß man also sicher voraussetzen könne, auchder, der es nicht ausdrücklich sagt, erwarte dessenunge-achtet keine. Wozu sollten auch die Beileidsversicherun-gen dienen, da man nicht zweifeln darf, daß diejenigen,welche uns wohl wollen, bei dem Verluste unserer Lie-ben, im Herzen doch mit uns trauern, und da von de-nen, welchen unsere Leiden gleichgültig sind, selbst diefeierlichste Versicherung keinen Trost für uns hat. Eswäre daher besser, in den öffentlichen Anzeigen von To-desfällen weiter nichts als die historischen Umstände, dieman bekannt gemacht wissen will, anzuführen.
Todesgefahr, die Gefahr, das heißt, die nahe Möglich-keit, das Leben zu verlieren, die Lebensgefahr, imgewöhnlichen Leben auch die Todcsnoth. Diese Ge-fahr bezieht sich aber immer auf Etwas, das von außenkommt, von außen dem Leben zugefügt werden kann,aber nicht durch eine Krankheit, in die der Mensch ge-räth und darin das Leben verlieren kann. Die Todes-gefahr, worein man kommen kann durch Ueberfahren,Ueberreiten, Herabstürzen von einer Höhe, Verbrennen,ins Wasser fallen, und so viele andere Fälle, welche denTob herbeiführen können, und in welche man entweder