Band 
Hundert und fünf und achtzigster Theil, welcher die Artikel Tiegelzusammensetzung bis Tonprüfung enthält.
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Todtengräber.

die Grube graben, in welche der Sarg mit dem Todte»'versenkt wird, und sorgt für den gehörigen Leichenhügeloder Grabhügel, wenn die Versenkung geschehen, und,nach dem ersten Aufwürfe der Erde, die Leichenbegleituugsich entkernt hat. Der Hügel wird dann mit Rasen be-legt, für dessen Unterhaltung die Angehörigen ein Ge-wisses an den Todtengräber zahlen. Der Todtengräberführt die Aufsicht über den ganzen Kirchhof, und umdieses gehörig zu können, so hat er auch seine Woh-nung auf demselben, gewöhnlich am Eingänge oder dochnicht fern von demselben ist ihm ein geräumiges, für sichund seine Familie ausreichendes einstöckiges Haus er-bauet, wobei sich ein kleiner Hof und Garten zu seinerBenutzung befinden; auch kann er den Kirchhof so weitzum Anbauen von Feldfrüchten benutzen, als er nochnicht besetzt ist; denn da die Kirchhöfe in gewisse Felderoder Abtheilungen gebracht werden, in welchen die Grä-ber nach der Schnur oder Linie gemacht werden, so dienendie noch freien Abtheilungen so lange zu seiner Benut-zung, bis sie an die Reihe kommen. Auch ist neben demGebäude ein kleiner Stall zu einer Kuh rc. rc>, imFall der Kirchhof etwas entfernt von der Stadt liegt.Diese Einrichtung findet man nämlich auf mehrerenKirchhöfen von Berlin; ob ähnliche Einrichtungen aufden Kirchhöfen anderer großen Städte Statt haben,läßt sich hier nicht bestimmen. Früher, als die Kirchhöfenoch verödet da standen, als sich wenige Sterbliche, au-ßer den Begräbnißtagen, dahin verfügten, ja man ihnfür die Wohnung der abgeschiedenen Geister hielt, undihn deshalb vermied, um nicht mit jenen in Berührungzu kommen, nicht deren Wandel zu stören, war derPo-sten eines Todtengräbers nur geringe, oder sah mandenselben nur, für geringe an; aber jetzt, da sich die Kirch-höfe zu Gärten erhoben haben, und täglich von den An-gehörigen der dort Ruhenden besucht werden, hat sichauch dieser Posten gehoben und Ansehen erhalten, und