Band 
Hundert und fünf und achtzigster Theil, welcher die Artikel Tiegelzusammensetzung bis Tonprüfung enthält.
Seite
555
JPEG-Download
 

535

Todtjchläger. Todttheilung.

den, wenn er durch einen ordentlichen Gebrauch Sterbe-fälle seltener zu berichtigen hat, mithin große Ausgabenerspart, oder diese um mehrcreJahre weiter hinausgesetztwerden, so daß er doSGeld während dcrZeit, um so viel-mal mehr umsetzen und darauf gewinnen kann, ehe esganz aus seiner Gewalt kommt. — Auf diese Weise könnte'der Gcitz den Landmann nicht mehr abhalten, das Nö-thige an seine Gesundheit zu wenden, derselbe würde ihnvielmehr reizen, für sein Grld auch seiner Gesundheit zupflegen, und so würde auch der Arzt mehr Gelegenheitbekommen, sich das Vertrauen des Landmannes zu er-werben, welches er oftmals dadurch stehlen mußte, daßer mit dem ersten Rezepte etwas verordnete, darnach der-selbe schlafen oder essen konnte; denn darnach beurtheilter die Geschicklichkeit seines Arztes, und die heilsamenArzneyen. Essen, Trinken und Schlafen sind bei demLandmanne, außer seiner täglichen Arbeit, die Haupt-gottheiten, die er verehrt, wer ihn zu diesen verhilft, wenner sie verloren hat, der ist auch bei ihm angesehen; denndiesen geht er oftmals verlustiget durch seine Liebe zuden Nahrungsmitteln, durch das Zuviel, welches er beiseinen Erholungen und Festlichkeiten seinem Magen bie-tet; wird nun dieses auf eine geschickte Art beseitiget, soist er zufrieden mit dem, der ihn wieder dazu verhilft.

Todtschläger, eine Person, welche einen Todtschlag be-geht oder begangen hat, zum Unterschiede von einemMörder oder vorschlichen Lodtschläger, obgleich auchdieser in der Deutschen Bibel mehrmals ein Todt.fchlügcr genannt wird. Ueber den Todt schlag er seheman den vorigen Artikel, und den Art. Verbrechenund Verbrecher.

Todttheilung, in dem Deutschen Staats rechte, be-sonders der mittlern Zeit. diejenige Theilung eines Lan-des, da es mit Aufhebung aller Gemeinschaft unter dieErben oder Glieder eines Geschlechts so getheilt wird,daß Jeder seinen Antheil für sich, und alle seine Erben