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Hundert und fünf und achtzigster Theil, welcher die Artikel Tiegelzusammensetzung bis Tonprüfung enthält.
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Ton.

einem Grasplatze eine Figur in einem rosenfarbenenGewände bedungen. Das Licht soll hier unmittelbarwirken, so würde der Grasboden wenig Schwierigkeitmachen, um die Farbe des Lichts mit der seinigen zuvereinigen, weil daS Gelbe dem Grünen verwandt ist;allein die Beleuchtung des rosenfarbenen Gewandeskommt nun noch in Ansprache, und hier muß das Rosarein angelegt, und das Licht darauf geleitet werden.Denn hier tritt die Regel ein, baß jede beleuchtete Par-thie eines Objekts immer Antheil an der Farbe des ur-sprünglichen Lichtes nimmt, folglich muß daS Gewand,so weit es wahrhaft beleuchtet ist, auch die Farbe deswahren Lichts mit der Lokalfarbe vereiniget zeigen, undje mehr das Licht oder dessen Wirkung zunimmt, umso mehr muß auch die Farbe von der Quelle der Hel-lung oder des Lichts zunehmen.—Wenn alle Töne tiefund dabei weich sind, so giebt dieses ein melancholischesAnsehen, welches man selbst bei darauf berechneten Ge-genständen in Ansehung der Farbe lieber vermindern, alsvermehren soll. Wenn daher die Basis oder der Grunddunkel und weich ist, z. D. Meergrün, ein Jndigoblav,ein Violett rc., so muß man einen harten Ton daraufanbringen, ist dagegen die Basis oder der Grund hart,sey es nun durch die Lokalfarbe, oder durch die Wirkungdes unmittelbaren Lichts, so muß man eine weichereTonart anbringen. Erfordert aber die Natur deS Ob-jekts den harten Ton, z. B. ein Hochroth, Scharlach,roth oder Zinnober, so wird sich zu dieser Farbe Zeisig-grün nicht als Grund schicken, wohl aber ein lichteresoder blässeres Grün. So viel Sorgfalt man nun ausdie Uebereinstimmung des Hellen und Dunkeln, oderdes Lichts und Schattens und der Farbentöne zu wen-den hat, eben so sehr muß man auch auf die Behand-lung sehen, indem davon die übrige Vollkommenheit deSKolorits abhängt, und man muß glauben, daß wennein Gemälde im Licht und Schatten, auch in den Far-