226 Ueberfahren.
lichen politischen Zeitungen im Jahre mehrere Malebekannt gemacht, und vie Strafen, die darauf folgen,wenn Unglücksfälle der Art geschehen, in Erinnerunggebracht werden. Die Lohnkutscher: Droschken, Krem-ser, Omnibus w., haben zwar ihr von Seiten der Po-lizep ausgefertigtes Reglement, von welchem jederKutscher ein Exemplar bei sich führen muß, worin ih-nen auch vorgeschrieben worden, wie sie fahrensollen:ohne Fahrende Schritt, mit Fahrenden Trab re.; all-ein dieses Reglement wird nicht immer befolgt, be-sonders an Tagen, wie der Sonntag, bei schönemWetter, und an Festtagen, Volksfesten rc., wo nichtdas Auge der ausübenden Polizey überall hinreicht,um Vergehen gegen das Reglement, überhaupt ge-gen die Polizeygesetzte des Fahrens und Reitens zuentdecken und zu bestrafen, und daher kann in denStraßen, wo ein starker Zusammenfluß des Publi-kums Statt hat, leicht ein Unglück geschehen, da sichhier Equipagen, Droschken und andere Fuhrwerkevon allen Seiten begegnen; ja man möchte es wohlals eine Wachsamkeit der Vorsehung betrachten, daßso wenig Unglücksfälle im Verhältniß der Fahrüber-tretungen geschehen. Indessen sind auch die vorkom-menden Unglücksfälle zu vermindern, oder ihnen dochvorzubeugen, wenn die Kutscher und Fuhrleute nichtzu rasch um die Straßenecken biegen, sondern hierlangsam fahren, damit die Leute, besonders Kinderund alte Leute, wenn sie über den Damm zu dem an-dern Straßentheile gehen wollen oder müssen, Zeitzum Ausweichen erhalten; denn immer noch geschiehtdas Schnellfahren und Umbiegen um Straßeneckenin andere Straßen. Das Fahren ist nur solchenLeuten anzuvertrauen, die damit Bescheid wis-sen, und die Kräfte besitzen Pferde zu regieren, und inihrer Gewalt zu behalten; daher ist solches Knaben,die noch nicht dem Jünglingsalter nahe stehen, nicht