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Hundert und zwei und neunzigster Theil, welcher die Artikel Typus bis Übersiedelung enthält.
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446 Uebremannen. Uebermauem.

sowohl in den Lichtern, als Schatten, Heller, damit dieseerneuerten Stellen beim Trocknen den rechten Tonannehmen, das heißt, wie die alte Stelle, welche auf-gefrischt oder erneuert werden soll.

Uebernmnnen, durch überlegene Kraft oder Macht über-winden. Jemanden übermannen, durch seineKraft Herr über ihn werden, beim Ringen ihn zuBoden werfen. Das Uebermannen liegt nicht immerin einer überlegenen Kraft, sondern oft in der Ge-schicklichkeit des Angreifenden, wie er seinen Gegnerzu fassen und zu werfen versteht. Auch nicht einmaldas Niederwerfen entscheidet nach der Ringkunst, son-dern das Festhalten des Unterliegenden; denn sobaldsich dieser geschickt wenden und den Werfer zum Un-terliegen bringen und festhalten kann, so hat dieserden Rung gewonnen. Denn wer zuerst den Anderngeschickt faßt, kann ihn oft mit weniger Mühe zu Bo«den werfen, aber ihn dort festzuhalten, so daß er wirk-lich übermannt oder überwunden ist, dies zeigt über-wiegende Kraft. S. auch den Art. Leibes-Uebun-gen, Th. 72, S. 495, und S. 744 u. f. — Figür-lich sagt man auch: sich von einer Leidenschaftübermannen lassen; daherdieUebermannung.Adelung leitet das Wort von Mann, ein starker,tapferer Mann, oder von einem veralteten Zeitwortemannen, stark, mächtig seyn, her.

Uebermäßig, s. Uebermaaß.

Uebermauern, mit einer Mauer bekleiden. So über-mauert man einen Kanal, wenn man ihn mit Back-oder Mauersteinen, Ziegelsteinen und Kalk überwölbt,ihn mit einem geschlagenen Bogen von Holzmodellenübermauert, so daß das Wasser darunter fortfließenkann. So übermauert oder verblendet man das Holz-werk eines Hauses, wenn man es mit Blendsteinenvor dem Wetter zu sichern sucht; auch um das Holz-