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Uebernühen. Uebernahme.
nächtig, was nur eine Nacht währte auch was dieNacht über stehen bleibt. — So riechen und blühenmehrere Blumen nur in der Nacht, dauern nur eineNacht über, wie die Königin der Nacht (Osvtrm^ramMorlis), die Nachtviole(U^8j)k;n8 tmsti»),welche nur die Nacht hindurch ihren Geruch spendet.Uebernächtiges Bier, was die Nacht über außerdem Keller gestanden hat, und also nicht mehr trink-bar, schal, ist. Ein übernächtiges Pfand, wel-ches über Nacht gestanden hat.
Uebernähen, mit weiten Stichen zusammenfügen; beimSchneider oder Kleidermacher und der Näthe-rin, heften, das heißt, mit leichten und weiten Sti-chen und Heftzwirn (grauem Zwirn) die Theile, dieman bei einem Bekleidungsstücke zusammen zu nähenbeabsichtiget, an einander fügen, damit sie, ohne zuverrücken, an einander genähet oder gestoßen Wer-denkönnen, wie man es mit einem Kunstausdrucke be-zeichnet.
Uebernahme, Besitznahme, die Handlung, da man et-was übernimmt. Die Uebernahme eines Land-gutes, eines Hauses, einer Handlung, einerFabrik und Manufaktur, eines Postens, ei-nes Kapitals, einerLieferung rc. DieUeber-nahme, Besitznahme eines Gutes (Landgutes)in Kauf und Pacht geschieht nach dem Kauf- oderPachtanschlage, nach dem Inventarium der Pertinen-zien und des Beilafses. Was man bei einer solchenUebernahme eines erkauften Gutes schon vor dem Ab-schlüsse des Kaufes zu berücksichtigen hat, findet manunter Landgut, Th. 59, S. 619 u. f., und unterAnschlag, Th. 2, S. 207 u. f., angeführt; und sounter Kauf, Th. 36, S. 379 u. f., 384 u. f., und388 u. f., die Formulare zu einer Kaufpunk-tation, eines Kaufaufsatzes, und eines Kauf-kontraktes über ein Rittergut. Auch ein Form»-