Band 
Hundert und zwei und neunzigster Theil, welcher die Artikel Typus bis Übersiedelung enthält.
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453
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Uebernahme. 453

Waaren, nebst deren Preisen, und das Inventariumder Handlungs-Utensilien, als auch die Berechnungder Activa und Passiva, sind diesem Contrakte ange-hängt worden. — Ueber die Vermiethung der Woh-nung auf zehn hinter einander folgende Jahre sprichtder besondere Miethsvertrag.

Zur Urkund dessen ist gegenwärtiger Contrakt inzwei gleichlautenden Exemplaren abgefaßt, und vonden Theilhabern, nach vorgängigem Durchsehen, ei-genhändig unterschrieben und besiegelt, auch Jedemein Exemplar davon eingehändiget worden.

Berlin, den 20. März 1840.

(1^. 8.) Friedrich Becker, Kaufmann.

(I-. 8.) Wilh. Heinr.Schmidt,Kaufnr.

Nach dem Preußischen allgemeinen Landrechte, Th. 1, 2te Aufl., Tit. 11, tz. 215 u. f., mußder Käufer, wenn der Verkäufer bereit ist, die Sachevertragsmäßig zu übergeben, solche sofort über-nehmen. Was den Verkäufer wegen verzögerterUebergabe entschuldiget, das kommt auch dem Käuferin Rücksicht der Uebernahme zu Statten. Wegen derFolgen einer durch die Schuld des Käufers entstande-uen Zögerung und wegen der Befugniß des Verkäu-fers, die Sache dann der gerichtlichen Verwahrung undVerwaltung zu übergeben, ist schon das Nöthige oben,unter Uebergabe, S. 319, angeführt worden.

Was die Uebernahme einer Lieferung fürdie ganze Armee oder für besondere Trup-pentheile anbetrifft, s. unter Uebernehmer, wei-ter unten. — Die Uebernahme eines Kapitalsauf Kündigung zu gewissen Zeiten und gegen Zinsen,um es zu gewissen Zwecken anzuwenden, z. B. in ei-ner Handlung, oder zum Ankaufe eines Landgutes,Hauses, Gartens, zur Anlegung oder Erweiterungeiner Fabrik oder Manufaktur rc. rc., erfordert die