Band 
Hundert und zwei und neunzigster Theil, welcher die Artikel Typus bis Übersiedelung enthält.
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Uebernahme.

in Richtigkeit gebracht hat, wird von Allem ein Ver-zeichniß angefertiget, und diese Verzeichnisse dem ab-geschlossenen Vertrage, wegen des Verkaufes der Hand-lung, angehängt, und hiernach übernimmt der Käu-fer die Handlung, wenn ihm das Ganze genehm ist,und er sich nach der Uebereinkunft und dem eingegan-genen Vertrage dazu verpflichtet hat. Ein deshalb an-gefertigter Vertrag lautet:

Zwischen dem Kaufmanne Herren FriedrichBecker, als Verkäufer, und dem Kaufmanne HerrenWilhelm Heinrich Schmidt, als Käufer, hier-selbst, ist nachstehender Kaufkontrakt verabredet undgeschlossen worden.

Es verkauft der Kaufmann Herr Fried richBek-ker an den Kaufmann Herren Wilhelm HeinrichSchmidt seine Material Waaren Handlung in seinem Hause, Friedrichsstraße Nr. 180., mit sämmt-lichen Waarenbeständen und Handlungs-Utensilien,mit der Activa und Passiva, wie es nach der münd-lichen und schriftlich-brieflichen Uebereinkunft abge-macht worden, für Fünfzehn Tausend ThalerPreuß. klingend Courant in ein Thaler-, einDrittel-, ein Sechstel- oder ein Zwölftel-Thaler-Stücken.

Der Käufer übernimmt die gedachte Handlung fürseine Rechnung vom 1. April d. I. an, an welchemTage die Inventur geschehen, das Inventarium derUtensilien aufgenommen, und die Activa und Passivain den Büchern regulirt worden, unter seiner Firma,jedoch mit dem Zusätze der alten Firma (ehemalsFriedrich Becker), und verspricht die Kanfsummein folgenden zwei Fristen, nämlich: n) am 1. Aprild. I. zehntausend Thaler, und I») am 1. April 1841den Rest mit fünftausend Thalern in der oben gedach-ten Münze zu bezahlen.

Sowohl das Inventur - Verzeichniß sämmtlicher