Uebernahme. 455
einem Posten mit einem festen Gehalte befördertwerden.
Berlin, den 1V. Oktober 1820.
( 1 ^. 8 .)
Königl. Regierung.
Bestallung für den SupernumerariusJoh. Friedr. Löwe.
Eine andere Bestallung für den WilhelmHein-rich Lieb ich als Steuer - Controlleur.
Nachdem der bisherige Supernumerarius Wil-helm Heinrich Liebich zum Steuer-Controlleurallhier ernannt worden ist, wird derselbe in dieser Ei-genschaft hierdurch förmlich bestätiget, und ihm dasmit dem verliehenen Posten verbundene etatsmäßigeIahrgehalt von 250 Nthlrn., schreibe zweihundertund fünfzig Thaler, vom 1. April 1820 ab aus derhiesigen Regierungs-Hauptkasse zahlbar, unter derBedingung zugesichert, daß er nicht nur in diesem Po-sten, so wie bei Ausrichtung der ihm etwa besonderszukommenden, mit seinem eigentlichen Amte nicht un-mittelbar verbundenen Aufträge, seine Dienstpflichten,dem geleisteten Eide und der ihm ertheilten besonderenInstruktion gemäß, pünklich erfüllen und fleißig, ge-horsam und verschwiegen seyn, sondern auch außerdem Dienste einen gesitteten, anständigen und über-haupt solchen Lebenwandel führen werde, wie es dieWürde eines jeden Königlichen Officianten erfor-dert.
Erfüllt der Wilhelm Heinrich Liebich dieseBedingungen, dann kann derselbe auf den Schutz desStaats , und auch, nach dem Maaße seiner Brauch-barkeit undVerdienstlichkeit, auf Weiterbeförderung zuhöheren Dienststellen rechnen; im Gegentheile hat eraber eben so gewiß zu gewärtigen, daß ihn bei Vernach-lässigung oder Verletzung seiner Amtspflichten die ge-