456 Übernatürlich.
schliche Strafe nach dem Grade seines Vergehensunausbleiblich treffen werde.
Berlin, den 13sten März 1820.
(I.. 8.)
Königliche Regierung.
Ueberilacürlich, dasjenige, was zwar in der Naturgeschieht, aber nach den ordentlichen und allgemeinenGesetzen der Natur und der natürlichen Bewegungnicht erklärt werden kann. Hierher gehören dieTräume, ob man sie gleich aus der fortwirkendenThätigkeit des Geistes auch während der Ruhe desKörpers oder des Schlafes erklären kann, so sind dochdie Vorgänge oder Bilder der Phantasie, die denSchlafenden beschäftigen, oder den Körper scheinbarin Bewegung setzen, wie das Fliegen im Traume, sodaß es eine wirkliche behagliche Empfindung erweckt,die man beim plötzlichen Erwachen im Fliegen nochfühlt, so Vorstellungen von Gegenständen und Bege-benheiten, die Einem im wachenden Zustande nie vor-gekommen, und also ganz unbekannt sind, sind nichtzu erklären. S. den Art. Traum, Th. 187, S.257u. f. Dann die Mondsüchtigen oder Nacht-wandler, bei weichender Körper sich wirklich thätigzeigt, und die Verrichtungen des Wachenden begeht,ja was noch mehr ist, welche Handlungen begehen,die sie im wachenden Zustandenicht verrichten können,wie das Gehen auf dem Dache, ohne herabzufallen,das Klettern an steilen Mauern in die Höhe w. S.Nachtwandrer, Th. 100, S. 370 u. f. DieSomnambulen; s. unter Somnambulismus,Th. 155, S. 521 u. f. — Ferner die Phantasmoder Erscheinungen von Geistern, von Vestorbenenre.s. Phantasm, Th. 112, S. 497 u. f.; auch vonDingen, die sich dem Gehöre, auch dem Gefühle mit-theilen, und sich auf einem natürlichen Wege nicht er-