Band 
Hundert und zwei und neunzigster Theil, welcher die Artikel Typus bis Übersiedelung enthält.
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Überschätzen. 501

scrm Wohlstände und unserer Kultur steigende Abga-ben sind unvermeidlich. Unsere Herrscher können ih-ren hohen Beruf nicht erfüllen, ohne Abgaben einzu-heben; und das Volk, das sich weigerte, Abgaben zuentrichten, würde den Staat auflösen. Es ist alsoPflicht der Herrscher, Abgaben zu erheben, und Pflichtder Unterthanen, sie zu entrichten. Alle Forderungenwerden befriediget, wird das Besteucrungsrecht nachden Gesetzen der Gerechtigkeit von den Herrschernausgeübt: das heißt, wird dem Volke nicht mehr ab-genommen, als zur Erreichung des Zweckes desStaates erforderlich ist, und dazu wirklich verwandtwird, und wird das, was das Volk entrichtet, ihm aufdie möglichste beste Art abgenommen. Ist nun Frei-heit und Sicherheit der Zweck des Staates, bestenErreichung wegen, Abgaben gefordert und entrichtetwerden, so hängt der Grad der Freiheit bei jedemVolke doch nur von dem Aufwande ab, den es aufSicherheits-Anstalten verwenden kann. Dieser Auf-wand richtet sich nach dem jährlichen Einkommen, unddieses Einkommen war und ist in verschiedenen Län-dern sehr verschieden, und weil es das ist, so kann je-des Volk auch nur in einem gewissen Grade Freiheitund Sicherheit genießen. Strebt nun ein Herrschereinem Ideale der Freiheit nach, das nur bei einemgrößern Einkommen, als die Unterthanen besitzen, er-reicht werden kann; setzt der Herrscher dem gemäß dieAbgaben fest, und verwendet er auch mit ängstlicherGewissenhaftigkeit die Staatseinkünfte, so wird dieSicherheit nicht zu-, sondern abnehmen. Man istüber das natürliche Maaß hinausgegangen; ein Theilder Abgaben wird nun dem Fond für Produktive ent-zogen, und mit diesem Fond vermindert sich das Ein-kommen und das Vermögen des Volkes, das fer-ner für seine Sicherheit aufzuwenden, was es bis-her bei einem größeren jährlichen Einkommen dafür