652 Uebersiedeln und Uebersiedeluug.
durch die Bestegung der Maratten, und in der neue-sten Zeit (1846) durch die Bestegung dcrSeiks oderSikhö, deren Angelegenheiten aber noch nicht ganz be-seitiget sind. Indessen sind diese Länder mit Einge-borncn genug bevölkert und schon hinlänglich civilisirt,um zu Ueberstedelungen anderer Nationen zu dienen;auch suchen die Engländer solches auf jede möglicheWeise seit der Abreißring Nordamerikas von demMutterlande zu hintertreiben. Ja die Kompagnie hatsogar ein Gesetz oder eine Parlamentsaktc ausgewirkt,daß kein Engländer in Ostindien ansäßig seyn undauf seinen Namen Land kaufen darf; er darf nicht dortwohnen, ohne eine Erlaubniß der Kompagnie, die ihmaber nach Willkühr wieder genommen werden kann;er kann nach England verwiesen werden ohne An-klage, Urtheil und Rechtsberufung, auf einen bloßvom Gouverneur unterzeichneten Befehl. Die Kom-pagnie will daher die Kolonisation Indiens nicht ge-statten, indem sie befürchtet, daß es hier eben so gehenkann, wie in Amerika, daß sich die Ansiedler mit denEingebornen, den Jndiern, verbinden, sich losreißenund Freistaaten bilden können, um so mehr, da hierdie Nationen wohl dazu geneigt sind, und nur einesmächtigen Anstoßes der Europäer bedürfen, da dieEingebornen selbst unzufrieden mit ihren NabobS oderFürsten sind, und sich jetzt doppelt gedrückt fühlen, dasie auch die Schutzgelder für ihre Fürsten mit bezah-len müssen, also die Abgaben doppelt auf ihnen la-sten. Das einzige Gute für die Eingebornen und fürdie Ruhe der Engländer ist, daß die Kolonien derKompagnie, wenn man sie so nennen darf, nur Han-dels- oder Militairkolonien sind, deren Obern sich indie Verwaltung des Innern der Eingebornen nichtmischen, sondern deren Gebräuche und Religion ehren,sich also um die innern Angelegenheiten der Hindusnicht kümmern. — Nach dem neuesten Freibriefe der