692 Ueberfiedeln und Uebersiedelung.
der frühern Gemeinde wieder niederzulassen verlustigund nicht berechtiget, dort je wieder Unterstützung zusuchen. — Brauns führt nun als Beispiel Englandoder Großbritannien an, und ist der Meinung, daßwenn ein solches Kolonisations-Gesetz dort in Anwen-dung käme, die Kirchspiele sich dadurch in den Standgesetzt sehen würden, ihreArmentaxe durch eine großeZahlung auf dieselbe Weise abzukaufen, wie Einzelnedort ihre Landtaxe abkaufen können, und das Landwürde von dieser Last befreiet werden. Wenn nunein solcher Plan, als der hier angeführte, in Ausfüh-rung gebracht werden sollte, und eine hinreichendeZahl Menschen auswandern, um die Zahl derHändcmit dem Quantum der Arbeit in ein richtiges Ver-hältniß zu bringen, so daß jeder in der Gemeinde ei-nen genügenden Lohn für seine Arbeit erhalten kann,so würde dieses nach seiner Ansicht auf die produzi-rende Klasse einen großen Einfluß haben; denn denArmen Geld geben, und milde Anstalten zu ihrer Auf-nahme, wenn sie alt und schwach werden, gründen,hieße das Uebel vermehren, wenn nicht Auswande-rungen mit der Vermehrung des Volkes Schritt hal-ten. Die Hälfte des zur Beförderung der Kolonisa-tion angewandten Geldes würde die gegenseitigenBedürfnisse und Forderungen Eines gegen den An-dern in ein heilsames Gleichgewicht bringen, und derüberflüssige Theil anstatt einen über das ganze Staaten-syftem Krankheit verbreitenden Auswuchs zu bilden,würde dagegen ein gesunder Theil des Ganzen wer-den, indem er alle die Geschäfte verrichtete, fürdie ihn die Natur bestimmte. Bei ihrer Unabhängig-keit würden die Jüngern und Gesunden im Standeseyn, ihre schwachen und bejahrten Verwandten selbstzu erhalten, und die Inwohner des Armenhauses wür-den sich nach und nach vermindern. Die wohlthäti-gen Folgen der Auswanderung werden sich dann nicht