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Zweiter Theil. [Cebes - Dyer (John).]
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CONSTANTINUS D. GR.

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war; fine Sonderbarkeit, die man bei allen seinen Nachfolgernbis auf Gratian bemerkt.

Das folgende Jahr 313 ist durch das Edict des Constantinund Licinius zu Gunsten der Christen merkwürdig. Diese Für«sten gaben darin jedermann volle Freiheit, sich zu einer Religionzu halten, welche sie für die beste hielten, und befahlen, dieChristen wieder in den Besitz der Güter zu setzen, die man ihnenwährend der Verfolgungen genommen hatte. Es wurde nichtnur verbothen, sie zu beunruhigen, sondern auch, sie von öffent-lichen Aemrern und Würden auszuschließen. Von diesem Rescriptan Mß man das Ende der Verfolgungen, den Triumph desChristenthums und den Sturz des Götzendienstes rechnen.

Licinius, eifersüchtig auf den Ruhm Consiantins, faßte eine»unversöhnlichen Haß gegen ihn, und fing wieder an, die Christenzu verfolgen. Die beiden Kaiser ergriffen die Waffen, und stießenden 8- Lctober 314 bei Cibales in Pannonien an einander. Ehesie zu schlagen anfingen, betete Constantin, umgeben von Bi-schöfen und Priestern, beständig zu dem Gotte der Christen umHülse. Licinius wandte sich an seine Wahrsager und Zauberer,und bat um den Schutz seiner Götter. Man ward nun Hand»gemein; der letztere wurde besiegt und gezwungen die Flucht zuergreifen. Er ließ den Sieger um Friede bitten, und erhieltihn; aber das Kriegsfeuer entbrannte bald wieder.

Licinius hatt' es übel aufgenommen, daß Constantin durchsein Gebieth gezogen war, um die Gothen zu bekriegen, undbrach den Friedensschluß. Constantin erhielt bei Calcedvnien ei»neu entschiedenen Sieg über ihn, und verfolgte den Besiegten,der sich nach Nicomedien zurück gezogen hatte- Er höhlte ihnein, und ließ ihn 323 erwürgen.

Durch diesen Tod ward der Sieger Herr des Orients und Oc»cidents. Er beschäftigte sich von nun an bloß mit der Sicherungder öffentlichen Ruhe, und der Ausbreitung der christlichen Re-ligion. Er hob alle Orte der Ausschweifung auf, und wollte,daß alle Kinder der Armen auf seine Kosten erzogen würden.Er erlaubte, die Sclaven in den Kirchen, in Gegenwart derBischöfe und Pastoren, frei zu lassen; eine Ceremonie, die ehe-dem bloß in Gegenwart der Priester vollzogen wurde. Er erlaubtein einem Edict, sich über seine Beamten zu beklagen, und ver-sprach , die Klagen selbst zu hören, und die Angeber zu belohnen,wenn ihre Klagen gegründet waren. Er erlaubte den Christen

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