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II. Jahrgang. IIII. Band.
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u r k u n d e II b u ch.

lich in Krafft dieses BrieffS: meinen, setzen und wollen,daß sie von Wienn und ihre Nachkommen von nun ansolch erweiterten Burgfrid inserirtcr Massen mit allen Frey»Heiken, Rechten und Gerechtigkeiten, allermassen sie biß»her» sowohl inn- als ausserhalb der Skadt bereits gehabtUnd genossen» gleichfalls haben, nutzen und genüfsen: dar-innen von aller und jeder anderwärtigen Land-Gerichtsund Grund > Obrigkeirlichen Eingriff gäntzlich befreyetseyn: darneben auch, wie fonsten allen denen in disemerweiterten Burgfrid sich iinterrichke::d, oder künfftiq seß»hafft machend, und wohnhafften Bürgern, Satz und Ord-nungen vorschreiben, dieselbe mit Steuer und andernBürgerlichen 0neril>ur der billichen Proportion nach be-legen, und (ausser der Grund-Gerechtigkeit) alle andere^urialliotion mit Spörr, Inventur und Abhandlungen,gleich wie sie bey andern ihren untergebenen Bürgern biß-hero zuthun gepflogen, haben, nutzen, üben und gebrau-chen sollen und mögen, von allermänniglich unverhindert.Gebieten darauf N. allen und jeden Unsern nachgesetztenGeist- und Weltlichen Obrigkeiten, insonderheit aber je-tzig und künffiigen Unsern Statthalter», Cantzlern undRegenten Unserer N> Ö- Landen, Praelaten, Grafen,Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Landkmarschallen,Landshaubtleuthen, Viordomben, Vögten, Pflegern, Ver-wesern, Ambtslcitthe», Landrichtern, Schultheißen, Dur-germeiflern, Richtern, Räthen, Bürgern, Gmeinden,und sonst allen andern unsers Unterthanen und Getreuen,ernst und festiglich mit disem Bricff, und wollen daß sieeingangs ernannte Bürgermeister und Rath diser UnsererStadt Wienn, wie auch ihre Nachkommen für und fürewiglich bey dem obgeschrjbenen erweiterten Burgfrid,auch diser Unserer darüber ertheilten gnädigsten 0o»lirm,i-tion, und Bestattung allerdings ruhig und unportorbirtbleiben: dessen allen nach ihren Ehren, Nothdurfft und

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