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strengsten Sinne nicht einmal Minister war» denn wenn gleich diedrei Staatssekretäre im allgemeinen Gebranche unter diesem Titel> begriffen werden, so sind sie doch dem Range nach die letzten unter
i den hoben Staatsbeamten. Als Parlamenteredner behauptet Can-
nin« einen ausgezeichneten Rang. Er besitzt ein nicht gewöhnlichesMaß von Scharfsinn. eine bewundernswürdige Fertigkeit im Argu-mentiren, einen unerschöpflichen Reichthum an sinnreichen Wendun-gen , eine große Gewandtheit im Gebräu« der Sprache. Die Strei-che seines Witzes verfehlen ihres Gegenstandes nicht, und keine Blößeseines Gegners entgeht seinem geübten Auge. Aber gegen Burke,Pikt und For steht er immer als Redner im zweiten Range: er be-geistert und überwältigt nicht wie Burke; er imponirt und zermalmt! nicht wie Pikt; er reißt nicht mit sich fort wie For.
Canon, der (Gr. und Lat.), r) wörtlich, ein Maß. eineRegel, eine Richtschnur. 2 ) (Tbeoi.) Das in dem christlich » Al-! terlbvme verfertigte Verzeichniß der biblischen Bücher, und dieseSammlung biblischer Bu»er selbst. In der Römischen Kirche! die sakramentalischen Gebete der Messe; ferner kirchliche Satzungen,i 3) (Musik) ein Tonstück für zwei oder mehrere Stimmen, wo einePartie oder Stimme nach der andern eintritt, und den nämlichen^ Satz beständig wiederholt, so, daß ein solcher Gesang gleichsam ineinem Zirkel immer fortgesetzt werden kann, so lanae man nur will.
Canon ik, die, bedeutet in der Musik die matdematilcheKlanglehre, oder die Eiutheiiungslrhre der Klänge nach ihrem äußernMaß und Verhältniß. Ehedem setzte man einen außerordentlich nWerth darauf, und hielt sie für eine Hanptwisstnscbiifr in der Musik,die es aber nicht ist. Indessen bat sie zur Bericbtiaung unserer Ton-leitern und des daraus zusammengesetzten Tvnsnstems vml beigetra-gen, und ihre vorzüglichen Dienste leist-t sie gegenwärtig bei der mu-sikalischen Instrumenten - Tonkunst, wo sie, verbunden mit der Aku-stik, die G-vße und Figur der Körper und ihrer Tbeile, worauf Töne, hervorgebracht werden sollen, dessmmt. und daher dem Instrument-macher auch biS jetzt noch unentbehrlich ist.
Canon isation die (<r. d. Lat.), bedeutet die Auknehmrmgeines Verstorbenen unter die Heiligen; und geschieht von dem Papst.Es wird hierbei der Lebenswandel des Verstorbenen untersucht, undein förmlicher Prozeß darüber eröffnet, wobei ein sogenannter T u-felSadvokat eine wichtige Rolle spielt. Er sucht nämlich die Heilig-sprechung avf alle Art zu bindern, und daS Leben d S goktesk,i-mtl-!>en Mannes verdächtig zu machen; muß aber am Ende allemal denProzeß verlieren. Niemand kann canonisirt werde», der nicht einigerewrlicb bewiesene Wunder gethan haben soll. Der fromme Wunder-täter wird vorher selig gesprochen; die wahre Heilig'vrechnng oderCanonisirung geschieht aber erst viele Jabre nach seinem Tode, undbann werden ihm Kirchen und Altäre aeweiht, ein Tag wird ni seinerVerehrung angesetzt, und die Reste seines Körpers werden als Reli-quien aufgehoben.
Canonische Recht, das; da« Kirchenrecht, heißt, im wei-ter» Sinne, der Inbegriff der Gesetze, welche die christliche KircheAngehen; jm engern, das Recht, die Sammlung von Gesehen, sonch in dem Corpus Juris Canvvicj Hess-den. Dieses letzterebesteht aus der Sammlung von alten Canon«-», Kirchenvrdnun-N» Schlüssen der Concilien, Verordnungen der Päpste und Auf-mtzcn drr Kirchenvater. Man darf jedoch nicht glauben, daß diese-