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Recht, welches sich auch auf bürgerliche Materien erstreckt, ein ganzreines Recht sey; es ist vielmehr viel aus dem Römischen und ausvem Deutschen Rechte in dasselbe übergegangen. Es ist dieses Recht,theils ausdrücklich, theils stillschweigend, wie dag Römisch , als einDeutsches Hülfsrechr angenommen worden. Der Name kommt vondem Griechischen Worte 6--->on her, womit unter andern die Saz-zungen der Kirchenversammlungen bezeichnet werden. In den erste«Jahrhunderten »ach der Einführung des Christenthums waren dieDiener der Kirche der weltlichen Gerichtsbarkeit und den bürgerlichen >Gesetzen unterworfen, mithin hatte man da noch kein Kirchcurechtim heutigen Sinne. Da aber späterhin das Ansehen der Geistlichkeit jungemein zunahm, und diese anfing, einen Staat im Staate zu bil- !den, so war man sehr sorgfältig daraufbedackt, die Schlüsse der äl-tern Kirchenversammlungen zusammenzutragen, um sich ihrer als einergesetzlichen Quelle zu bedienen, auf die man sich nötbigenfalls zumBeweis seines Ansehens berufen könnte. Besonders sorgten die Päp-ste für die Erhaltung der Verordnungen ihrer Vorfahren, die ihnenin Begründung der Hierarchie so trefflich vorgearbeitet hatten; undso entstand nach und nach das sogenannte kanonische Recht, vondem man mehrere Sammlungen kennt. Diejenige, welche noch jetztin katholischen Lande» die vorzüglichste Entscheidungsquelle für kirchli-che Angelegenheiten ist, und selbst bei den Protestanten in viele»Fällen noch zu Rathe gezogen wird, wurde in den finstersten Jette»des Mitkelalters, im 12. bis 14. Jahrhundert, in Italien zusamme«-getragcn. Sie hat mehrere Theile, worunter sich besonders zwei aus-zeichnen: i) das sogenannte Dekret des Gratian, d. h. ei«eSammlung von kirchlichen Gesetzen, welche der Mönch Gratian ausConclilienschlüssen und andern ältern Werken entlehnte, und nzi z«Bologna bekannt machte; 2) Die Dekretaleu, worunter man ge-sammelte Verordnungen der Römischen Päpste versteht.
Canvt ist ein Fahrzeug der Wilden, aus Baumrinde zusam-mengesetzt, oder auch (besonders bei den Indianern) aus einem Stam-me ausgehöhlt. Wenn wegen der WafferMe bisweilen ausgeladenwerden muß, so tragen sie die Waaren sowohl als das Fahrzeug selbst(zu welchem letztem zwei Mann hinlänglich sind) über, bis sie wiederstilles Wasser und Fahrt finden. ,
Cauova (Anton), einer der berühmtesten Bildhauer unserer ;Zeit, geb. «m i7üozu Possagno im Trevisanischen. Sein schöpferisches 'Genie zeigte sich schon im 12. Jahre, wo er in der Küche des Herrnvon Falier, der ein glänzendes Gastmahl gab, die Köche, welche ei-' rüge Figuren zum Dessert vergessen harren aus der Verlegenheit riß,indem er aus einem großen Stücke Butter einen Löwen fertigte, tekgroße Bewunderung und nachher die Aufmerksamkeit der Herren vo» >Falier auf diesen Knaben erregte; sie sorgten für seine Erziehung undbrachten ihn bei den großen Fortschritten, die er binnen zwei Jahre»machte» nach Venedig zur Akademie, wo er mehrere Mal den Preiserhielt, und schon im 16. Jahre eine Statüe der Euridice seinen Gön-nern überreichen konnte. Im 1 .1780 ging er mir dem Gesandten b»-liani nach Roni, wo er, verschon durch mehrere Werke, durch Apollound Daphne, Aesculap, Orpheus rc., besonders aeer durch Dädalusund Jcarus, und durch Herkules, welcher die Schlangen erwürgt,einen großen Ruhm erlangt hatte, diesen durch die dort gefertigte» jArbeiten: Theieus, Apollo rc. bestätigte, und 1787 gewählt wurde,da- Grabmal Papst Clemens XIV- (Ganganelli) zu fertigen, welches !